Rat: City-Eigentümer erhalten Sanierungsgelder zurück – Umgang mit Verwaltungsfehler kostet über 650.000 Euro
Eine Art Weihnachtsgeschenk hatte der Delmenhorster Stadtrat in seiner letzten Sitzung des Jahres für Anwohner der sanierten Langen Straße im Gepäck. Betroffene Grundstückseigentümer erhalten auf Antrag von FDP und SPD Sanierungsbeiträge zurück, die mit fehlerhaft erstellten Bescheiden von der Stadtverwaltung eingefordert worden waren. Ursprünglich hätten diese nach dem Willen der Stadtverwaltung nicht rückerstattet werden sollen. Die Stadtkasse belastet der ursprüngliche Fehler der Verwaltung und sein Umgang damit nun mit rund 670.000 Euro.
Zum Hintergrund: Die Stadt Delmenhorst hatte nach der Sanierung der Innenstadt betreffende Hauseigentümer zur Kasse gebeten, um sie an den Kosten für die Sanierung zu beteiligen. Allerdings waren die ausgestellen Bescheide fehlerhaft, sodass acht Eigentümer vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg Klage einreichten, Recht bekamen und die geforderten Summen nicht zahlen mussten. Für alle anderen Eigentümer, insgesamt mehr als 200, blieben die Bescheide allerdings wirksam.
FDP setzte sich ein
Von Anfang an hatte sich die örtliche FDP dafür eingesetzt, dass ALLE Betroffenen ihr Geld zurückbekommen sollten, nicht nur die, die vor Gericht geklagt hatten. So hatte die FDP bereits Anfang April eine Anfrage an die Verwaltung zum Thema geschickt. Ziel der Liberalen: die Gleichstellung aller betroffenen Immobilieneigentümer in diesem Fall, so dass alle ihr Geld zurück bekommen sollten.
Rat stimmt für Rückzahlung
In der letzten Ratssitzung des Jahres am 21. Dezember 2022 gab es dann einen entsprechenden Beschluss des Stadtrates auf Antrag von FDP und SPD für eine Rückzahlung.
„Die Gruppe FDP/Partner bedankt sich bei allen Mitstreitern für diese Herstellung einer Gleichbehandlung aller Betroffenen, zumal auch die braven Zahler mit einem mehrfach fehlerhaften Bescheid konfrontiert wurden. Es kann nicht sein, dass der Zahler aufgrund seines Vertrauens in die Rechtmäßigkeit der städtischen Bescheide letztendlich auch der Dumme sein und bleiben soll, nur weil er nicht vor Gericht gegangen ist“, kommentierte FDP-Gruppensprecher Murat Kalmis die Entscheidung des Rates.
Gegenwind von CDU und Grünen
CDU und Grüne schlossen sich allerdings nicht an, mit dem Hinweis darauf, dass die Bescheide durch einen nicht erfolgten Widerspruch rechtsgültig wurden. Zudem wurde auf die Gefahr einer Präzedenz für weitere Verwaltungsakte hingewiesen.
Sechssteliger Schaden für die Stadtkasse
Die besagten Eigentümer können sich über eine Rückzahlung inklusive Zinsen freuen, der klammen Stadtkasse bescheren die feherhaft erstellten Bescheide nun einen Einnahmeausfall in Höhe von 672.000 Euro.
Die FDP-Gruppe geht auch davon aus, dass die zurückfließenden Beiträge von den Eigentümern für die Verbesserung ihrer Immobilien verwendet werden, womit die Innenstadt ihre Zukunftssicherheit deutlich verbessern werde.
Foto oben: Die Grundstückseigentümer erhalten die gezahlten Beiträge für die Sanierung zurück.
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