Radler dürfen Fahrbahn der Brauenkamper Straße nutzen
Fahrradfahren auf der Fahrbahn: Das ist auf der Brauenkamper Straße ab Freitag, 10. Juli, erlaubt. Zwischen Oldenburger Straße und Moorweg haben Radler künftig die Wahl, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn benutzen wollen.
Südlich des Moorwegs war die Fahrbahnnutzung für den Radverkehr auch bisher schon erlaubt. Wie die Stadtverwaltung meldet, ist mit der Aufhebung der bisher geltenden Radwegebenutzungspflicht im nördlichen Bereich der Verkehr nun im gesamten Verlauf der Brauenkamper Straße einheitlich geregelt.
Radfahrer können sich entscheiden
Konkret bedeutet dies: Radfahrer können sich zwischen dem separaten Radweg und der Fahrbahn entscheiden. Von der Wahl ausgenommen sind nur Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr. Sie dürfen sich weiterhin ausschließlich auf dem Rad- und Gehweg im Seitenraum bewegen. Kraftfahrzeuge dürfen den Radverkehr auf der Fahrbahn nur dann überholen, wenn dies mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern möglich ist.
Neubewertung der Radwegebenutzungspflicht
Hintergrund für die Änderung ist eine Neubewertung der bislang geltenden Radwegebenutzungspflicht für die Brauenkamper Straße. Eine solche Pflicht darf laut Straßenverkehrsordnung nur angeordnet werden, wenn die Fahrbahnnutzung des Radverkehrs aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen werden muss. Da dies auf der Brauenkamper Straße nicht zutreffe, ist das Radfahren auf der Fahrbahn jetzt erlaubt, so die Stadtverwaltung.
Schneller geht’s auf der Straße
Gerade für den schnelleren Radverkehr bietet die neue Regelung Vorteile. Das Fahren auf der Fahrbahn ermöglicht im Vergleich zum Radweg im Seitenraum höhere Fahrgeschwindigkeiten, davon profitieren beispielsweise Fahrer von Pedelecs oder Rennrädern.
Stadt bittet um Rücksicht
Im Sinne einer konfliktfreien gemeinsamen Nutzung des Straßenraums appelliert der Fachdienst Verkehr der Stadt Delmenhorst an alle Verkehrsteilnehmenden, sich rücksichtsvoll und vorausschauend zu verhalten.
Auf der Brauenkamper Straße sind Radfahrer nicht mehr verpflichtet, den Radweg zu nutzn (Symbolbild).
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