Prozessauftakt: Delmenhorsterin soll ihrem Baby zahlreiche Knochen gebrochen haben

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Am heutigen Freitag, den 22. November, begann der Prozess gegen Charlotte R. vor dem Landgericht Oldenburg: Die 25-jährige Angeklagte aus Delmenhorst soll im Herbst 2011 ihrem Neugeborenen erhebliche Knochenbrüche zugefügt haben. Im Raum steht die Diagnose „Münchhausen-by-Proxy-Syndrom“, sie selbst hält an ihrer Unschuld fest.
 

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Das Münchhausen-by-Proxy-Syndrom ist eine psychische Störung, bei der die gestörte Person Krankheiten von Dritten erfindet oder sogar verursacht, um selbst Aufmerksamkeit zu erlangen. Oft sind das Mütter, die ihre Kinder misshandeln und ihnen schwere Verletzungen zufügen, um anschließend im Mittelpunkt zu stehen. Auch Charlotte R., die 25-jährige Angeklagte aus Delmenhorst, soll von dieser Krankheit betroffen sein. Ihr wird vorgeworfen, ihrem 2 Monate alten Baby im Herbst 2011 zahlreiche Knochen in Oberarm, Unterarmen, Oberschenkeln, Schienbeinen und Rippen gebrochen zu haben. Als sie ihren Sohn Jonas ins Krankenhaus brachte, läuteten bei den Ärzten sofort die Alarmglocken. Seitdem befindet er sich in Obhut einer Pflegefamilie.
 

Prozessauftakt

Heute begann der Prozess gegen Charlotte R. im Landgericht Oldenburg. Sie selbst und ihre Anwälte sind von ihrer Unschuld überzeugt, aussagen wollte sie aber heute nicht. Auch einem psychologischen Gutachten will sie sich derzeit nicht stellen. Allerdings wurde eine enge Freundin der Angeklagten, Bianca W., in den Zeugenstand gerufen. Sie erzählte zunächst von der schwierigen Kindheit der Angeklagten: „Die Verhältnisse bei ihr zuhause waren sehr angespannt.“ Die Mutter von Charlotte R. habe sie von klein auf so sehr kontrolliert, dass sie schnell verhaltensauffällig wurde. So sei sie von ihren Eltern für eine Zeit lang ins SOS Kinderdorf gebracht worden sei zwischenzeitlich auch im Wichernstift gewesen. Sie beschreibt Charlotte R. allerdings auch als offen, liebenswert, extrovertiert und ehrlich: „Charlotte ist die ehrlichste Person, die ich in meinem Umfeld habe.“
 

Schuldig oder unschuldig?

Charlotte R. und ihre Anwälte Dr. Corina Seiter und Ralf Colin Tutz (siehe Foto) kämpfen jetzt für den Freispruch. Sie wollen beweisen, dass die 25-Jährige, die den Kindsvater mittlerweile geheiratet hat, ihrem Kind kein Haar gekrümmt hat. Das wirft jedoch die Frage auf, wer dann für die Tat verantwortlich war. Unter den Verdächtigen sind ein gemeinsamer Freund der Kindseltern, sowie die Eltern von Charlotte R. In den nächsten Wochen werden noch einige Zeugen befragt, bis das Gericht über Schuld oder Unschuld entscheidet. Das Urteil soll am 18. Dezember gefällt werden.
 

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