Private Zusammenkünfte und Feiern eingeschränkt – Stadt erlässt Verfügung

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Ab sofort dürfen sich in Delmenhorst maximal nur noch zehn Personen zu privaten Zusammenkünften und Feiern in der eigenen Wohnung, in anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten oder unter freiem Himmel (eigene oder privat zur Verfügung gestellte Flächen) treffen. Die Stadt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Grund für diese Maßnahme sind die steigenden Infektionszahlen in puncto Coronavirus: Die Stadt Delmenhorst hat den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten.

Bei privaten Zusammenkünften und Feiern in Gastronomiebetrieben und anderen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten gilt derweil bis auf Weiteres eine Obergrenze von 25 Teilnehmenden.

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