Polizei nimmt Corona-Spaziergänge auf Video auf – In Zukunft muss eine FFP2-Maske getragen werden

Werbung
Werbung
Werbung

In den vergangenen Wochen fanden auch im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch sogenannte Lichtermärsche oder „Spaziergänge“ statt, welche sich gegen die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen richteten. Gestern, 30. Dezember, gab die Polizei bekannt, dass dabei fortan eine Maskenpflicht besteht.
 
Die Polizei kündigte an, dass derartige Aufzüge auch künftig als Versammlungsgeschehen von der Polizei begleitet werden. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass für alle Teilnehmenden in Absprache mit den Kommunen ab sofort eine FFP2-Masken-Pflicht gilt. Im Hinblick auf die Entwicklung der Corona-Pandemie ist eine solche Auflage neben den bisher bereits erteilten Abstandsregelungen aus Sicht der Polizei zwingend erforderlich.
 

Widerrechtlich handelnde Personen werden mithilfe der Videoaufzeichnung identifiziert

Grundsätzlich hat die Polizei nach eigenen Angaben ein Interesse daran, bei den zukünftigen Aufzügen versammlungsfreundlich zu agieren. Sollten Teilnehmende jedoch gegen die Maskenpflicht verstoßen, müssen die Bürger bereits am kommenden Montag, 3. Januar, damit rechnen, dass die Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden.

Zu diesem Zweck wird die Polizei auch Videotechnik einsetzen. Sowohl die Polizei und die Stadt Delmenhorst als auch die Kommunen der Landkreise Oldenburg und Wesermarsch sind sich einig, dass Verstöße konsequent geahndet werden. Die Videografie soll die Identitätsfeststellungen in den Verfahren unterstützen. Von den Verantwortlichen wird an alle Teilnehmenden zu friedlichen Versammlungen unter Einhaltung der zu Versammlungsbeginn von der Polizei erteilten Auflagen appelliert.
 
Bild: Dass von nun an bei Corona-Spaziergängen eine FFP2-Maske aufgesetzt werden muss, verkündete die Polizei.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert