Polizei ist am Vatertag wieder verstärkt unterwegs – Einhaltung der Corona-Verordnung wird überwacht

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Mit völliger Ausgelassenheit und Freizügigkeit kann der diesjährige Vatertag am Donnerstag, 21. Mai, aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Restriktionen nicht begangen werden. Gemeinsam wiesen die Polizei Delmenhorst, die Stadt Delmenhorst sowie die Landkreise Oldenburg und Wesermarsch darauf hin, dass bei Missachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen sowie der Abstands- und Hygieneregeln konsequent und frühzeitig eingegriffen wird.
 
Zwar sorgten die Lockerungen der Einschränkungen der niedersächsischen Landesregierung vom 11. Mai dafür, dass die Bevölkerung aufatmen konnte und das öffentliche Leben zum Teil wieder in Gang kam, aber sie bergen auch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus. Deshalb kommt es auf jede Einzelperson an, noch mehr Rücksicht und Sorgfalt bei der Beachtung der Hygienemaßnahmen walten zu lassen.
 

Andrang bei der hiesigen Gastronomie wird erwartet

Biergärten, Cafés, Gaststätten und Restaurants im Freien haben zum Himmelfahrtstag die Erlaubnis zu öffnen, wenn sie strikte Auflagen und Hygienemaßnahmen erfüllen. Unter anderem sind Warteschlagen zu verhindern und der Abstand zwischen den Gästen von anderthalb Metern zu wahren. Hinzu kommt, dass höchstens die Hälfte der Plätze von Gästen gleichzeitig belegt sein darf.

Daher geht die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch davon aus, dass eine Vielzahl von Menschen die Gaststätten in Delmenhorst sowie den Landkreisen Oldenburg und Wesermarsch während einer Bollerwagen- oder Radtour aufsuchen wird, was die Befolgung der Hygienemaßnahmen, des Kontaktverbots und der Abstandsregelung erschweren wird.

Vorbereitungen auf diverse Einsatzszenarien laufen bei den Einsatzkräften der Polizeiinspektion Delmenhorst, der Bereitschaftspolizei Niedersachsen sowie der Diensthundeführerstaffel. Aufmerksamkeit wird vor allem auf die Regelungen der Corona-Verordnung gerichtet. Zusammen mit Vielen Kontrollteams der Stadt Delmenhorst sowie der Landkreise Oldenburg und Wesermarsch
werden die Einsatzkräfte der Polizei die notwendigen Schritte zum Schutz der Bürger vor möglichen Infektionsgefahren und -quellen ergreifen.
 

Bollerwagen- und Radtouren in größeren Gruppen sind nicht gestattet

In den Fokus rücken bei den Streifenfahrten die üblichen Brennpunkte und Gaststätten im gesamten Zuständigkeitsbereich. Die Sicherstellung eines friedlichen und sicheren Ablaufs des Vatertages im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und speziell der Corona-Verordnung hat Vorrang.

Verbunden damit wird darauf aufmerksam gemacht, dass Ansammlungen von mehr als zwei Haushalten, Gruppenbildungen, Abstandsunterschreitungen, übermäßiger Alkoholkonsum, Urinieren in der Öffentlichkeit oder Ruhestörungen unverzüglich unterbunden und mit teilweise hohen Bußgeldern bestraft werden. Ein Verbot gilt in diesem Jahr für die beliebten Bollerwagen- und Fahrradtouren im Freundeskreis, weil sie das Abstandsgebot gefährden.
 

Vatertag soll anständig verlaufen

Einzige Ausnahmen bilden Touren, an denen lediglich Personen zweier Haushalte teilnehmen. Dass zulässige Touren treffen ist ebenfalls untersagt, da es sich in diesem Fall um eine unerlaubte Gruppenbildung handeln würde. Generell ist das Abstandsgebot von anderthalb Meter zu Personen, die nicht im eigenen Haushalt oder in einem weiteren Haushalt leben, nach wie vor gültig.

„Sofern der Vatertag gesittet und in einem vertretbaren Rahmen abläuft und sich alle Menschen an die Regelungen halten, steht Unternehmungen nichts im Wege. Um aber größere Ausschreitungen zu verhindern, werden wir als Polizei und Ordnungsamt frühzeitig einschreiten und erforderliche Maßnahmen treffen, sobald erste Verstöße festgestellt werden“, kündigen Oberbürgermeister Axel Jahnz (SPD), Carsten Harings, Landrat des Landkreises Oldenburg, Thomas Brückmann, Landrat des Landkreises Wesermarsch und Carsten Hoffmeyer, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch an.
 

Ohne Angabe von Kontaktdaten gibt es keine Bewirtung

Prinzipiell sind sämtliche Verhaltensweisen nicht erlaubt, die das Abstandsgebot gefährden. Bestand hat auch weiterhin der Grundsatz der Kontaktminimierung, das heißt, der Kreis an Menschen, die sich untereinander treffen, sollte nach Möglichkeit klein und im Optimalfall gleichbleibend sein.

Treffen zwischen Freunden und der Familie auf einem Privatgrundstück oder in der Wohnung sind zwar nicht verboten, aber auch hierbei gilt es, Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken. Bei begründetem Anlass kann die Polizei solche Treffen auflösen. Somit sind Partys und Feiern tabu. Weitere wichtige Aspekte betreffen den Besuch von gastronomischen Betrieben.

Seitens der Gastwirte müssen Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts getroffen werden. Außerdem ist zwischen en Tischen ein Abstand von zwei Metern zu gewährleisten. Für Bedienungen gilt im Gästebereich Maskenpflicht und Gästen muss die Möglichkeit zur Handdesinfektion bereitgestellt werden. Darüber ist es obligatorisch, die Kontaktdaten der Gäste zu notieren und drei Wochen aufzubewahren. Wenn ein Gast seien Kontaktdaten nicht angibt, darf er auch nicht bewirtet werden.
 
Bild: Die Polizei, die Stadt Delmenhorst sowie die beiden Landkreise Oldenburg und Wesermarsch kündigten zum Vatertag intensive Kontrollen mit Blick auf die Corona-Verordnung an.

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