Polizei hat Einhaltung der Allgemeinverfügung und Supermärkte kontrolliert — Gruppen und Feiern aufgelöst 

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Am vergangenen Wochenende hat die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch die Einhaltung der Allgemeinverfügung sowie Supermärkte kontrolliert. Sie ging einher mit einer verstärkten Polizeipräsenz auf den Straßen.

Wie die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch berichtet, kontrollierten die Beamten der zentralen Kontrolleinheit und des Einsatz- und Streifendienstes vollumfänglich im Landkreis Oldenburg, im Landkreis Wesermarsch und in der Stadt Delmenhorst. Dabei stellten sie insgesamt 17 Ordnungswidrigkeiten und eine Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz fest. 

Versammlung von vier bzw. drei Personen 

Hauptsächlich handelte es sich um Personengruppen, die sich unberechtigter Weise versammelten. Im Landkreis Oldenburg trafen die Beamten am Freitag, den 27. März 2020 gegen 22.30 Uhr, im Lehmkuhlenweg in Wildeshausen auf eine Gruppe von vier Personen. Nach erfolgter Identitätsfeststellung stellte sich heraus, dass die Jugendlichen nicht in einem Haushalt leben. Darüber hinaus hielten sie den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht ein. 

Im Landkreis Wesermarsch hielten sich drei Personen am Freitag gegen 21:50 Uhr in der Rasmussenstraße in Lemwerder auf. Diese gehörten nicht einem Haushalt an und hielten ebenfalls den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht ein. In der Stadt Delmenhorst stellten die Beamten eine ähnliche Situation fest. 

Platzverweis An den Graften

Auf dem Parkplatz an den Graften hielten sich am Samstag, den 28. März 2020, gegen 0.35 Uhr, drei Personen auf, die den nötigen Mindestabstand nicht einhielten und nicht in einem Hausstand leben. In allen drei Fällen forderten die Beamten die Personen auf, sich zu trennen, sprachen einen Platzverweis aus und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Party auf engstem Raum

In Wildeshausen erhielten die Beamten Kenntnis über eine Party in einer Privatwohnung in der Michaelstraße. Dort feierten 16 Personen auf engstem Raum. Unverzüglich und konsequent lösten die Beamten die Feier am Sonntag, den 29. März 2020, gegen 0.30 Uhr auf und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Feiern in Delmenhorst und Butjadingen 

Aber auch in Butjadingen feierten vier Personen am Samstag, den 28. März 2020, gegen 16:15 Uhr in einer Privatwohnung in der Sielstraße. Ebenso feierten mehrere Erwachsene mit ihren Kindern am Samstag, den 28. März 2020 gegen 22:50 Uhr in einer Privatwohnung in der Straße „Am Stadion“ in Delmenhorst. In beiden Fällen wurden die Feierlichkeiten aufgelöst und die Personen voneinander getrennt. Außerdem wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Telefonladen in der Bahnhofstraße Delmenhorst geöffnet

Aber nicht nur Privatpersonen hielten sich nicht an die geltende Allgemeinverfügung. In der Stadt Delmenhorst öffnete der Besitzer eines Telefongeschäftes in der Bahnhofstraße am Freitag, den 27. März 2020, sein Geschäft für den Kundenverkehr. Nachdem ihn die Beamten auf die geltende Allgemeinverfügung hinwiesen, zeigte er Verständnis und schloss das Geschäft gegen 14:50 Uhr. 

Getränke in Gaststätte in der Schulstraße 

Weiterhin hielten sich am Freitag, den 27. März 2020, gegen 17:45 Uhr, drei Personen in einer Gaststätte in der Schulstraße auf und konsumierten alkoholische Getränke. Dies wurde durch die Beamten untersagt. In Lemwerder betrieb die Besitzerin eines Schreibwarengeschäftes in der Kleinen

Straße weiterhin ihr Geschäft mit dem gesamten Sortiment, obwohl sie lediglich berechtigt ist, die Poststelle und die Lottoannahmestelle zu betreiben und Zeitschriften zu verkaufen. Andere Waren deckte die Betreiberin nicht ab. Nach einem Gespräch durch die Beamten am Freitag, den 27. März 2020, gegen 08:30 Uhr, folgte sie den Anweisungen. In Stadland hielt sich eine Familie in ihrer Ferienwohnung in der Straße „Achterstädter Straße“ auf, obwohl sie bereits durch den Landkreis Wesermarsch dazu aufgefordert wurden, die Ferienwohnung zu verlassen und ihren Erstwohnsitz

aufzusuchen. Da die Familie dieser Aufforderung nicht nachkamen, leiteten die Beamten am Samstag, den 28. März 2020, eine Strafanzeige gegen die Familie ein. Weiterführende Maßnahmen werden in Absprache mit dem Landkreis Wesermarsch erfolgen.

In Supermärkten keine Beanstandungen

Ein weiterer Aspekt stellte die Situation in verschiedenen Verbrauchermärkten in Delmenhorst dar. Bei der Polizeiinspektion gingen Hinweise aus der Bevölkerung ein, dass die Anzahl der Kunden in Verbrauchermärkten derart hoch sei, dass die Bestimmungen der Allgemeinverfügung nicht eingehalten werden können. Die Kräfte der Polizei Delmenhorst suchten daraufhin verschiedene Verbrauchermärkte in Delmenhorst auf und überprüften die Situation vor Ort. Es wurden keine Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt. Allerdings nahmen die Beamten Kontakt

zu den Marktleitern auf und wiesen sie auf die Einhaltung der Allgemeinverfügung hin. Ziel der Kontrollen ist, dass die Supermärkte nicht als „Ersatz-Treffpunkt“ für die Bürgerinnen und Bürger genutzt werden.

Hauptsächlich Verstöße durch Personengruppen  

Wie die Polizei zusammenfassend mitteilt, handelte es sich bei den festgestellten Verstößen am Wochenende hauptsächlich um Verstöße mit Personengruppen, die sich widerrechtlich im öffentlichen oder privaten Raum aufhalten und somit gegen das Kontaktverbot verstoßen. 

Verständnis der Betroffenen 

Werden Zuwiderhandlungen festgestellt, reagiert ein Großteil der Betroffenen mit Verständnis und befolgt die Anweisungen der Beamten. Vereinzelt waren die Beamten jedoch auch Empfänger von Ärger und Unmut.

Polizei sieht Kontrollen als erforderlich an

Die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch sieht die konsequenten Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügung weiterhin als erforderlich an und wird diese fortdauernd und mit höchster Priorität, zukünftig auch in Verbrauchermärkten, durchführen.

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