Polizei gibt Verhaltenstipps zum Schutz vor Einbrüchen in der Ferienzeit

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Zur Sicherheit der eigenen vier Wände, die während des Urlaubs durch Einbrecher gefährdet ist, gibt die Polizei elf Verhaltenstipps. So sollen mögliche Einbrüche in der Ferienzeit erschwert werden, damit sich die Reise unbeschwert genießen lässt.
 
Zunächst sollten alle Fenster und Türen fest verschlossen werden. Leitern, Mülltonnen und andere Gegenstände, die als Aufstiegshilfe nutzbar sind, müssen gesichert werden.
 

Zeitschaltuhren können Anwesenheit vorgaukeln

Abonnements von Zeitungen oder andere Lieferungen sollten abgestellt oder an den Urlaubsort geschickt werden. Vor allem bei Einfamilienhäusern rät die Polizei, den Pflanzenwuchs möglichst kurz zu halten, damit ausreichende Sicht von außen auf das Gebäude besteht. Die Anwesenheit lässt sich vortäuschen, indem die Außen- und Innenbeleuchtung über Zeitschaltuhren ein- und ausgeschaltet wird.
 
Die Nachbarn sollten über die eigene Abwesenheit in Kenntnis gesetzt werden und einen Briefkasten- und Wohnungsschlüssel erhalten. Alternativ bieten sich Freunde an. Die Außensteckdosen am Haus sollten abgeschaltet werden. Das gilt auch für Gas, Wasser und unnötige Elektroanschlüsse.
 

Auf Hinweise zum Urlaub verzichten

Weder per Ansage auf dem Anrufbeantworter noch Post in den sozialen Netzwerken sollten Urlauber Infos zu ihrer Reise preisgeben. Die Polizei rät, den Anrufbeantworter am besten abzuschalten. Für Wertgegenstände ist ein sicherer Aufbewahrungsort wie ein Safe oder ein Bankschließfach ratsam. Die Markierung derselben mit „künstlicher DNA“ kann im Fall eines Diebstahls helfen, sie wiederzufinden.
 
Zu guter Letzt sollten die Nachbarn die Rollläden erst nach Einbruch der Dämmerung herunterlassen.
 

Tipps nur als Ergänzung

Diese Tipps versteht die Polizei nur als Ergänzung zu den herkömmlichen Sicherungsmaßnahmen. Mehr Infos zu weiteren Schutzmaßnahmen wie künstlicher DNA gibt es auf der Homepage der Bremer Polizei oder unter Kein Einbruch.de.
 
Im Ernstfall sollten Nachbarn über 110 die Polizei verständigen, wenn ihnen verdächtige Personen, abgelaufene Alarmanlagen oder Hilferufe auffallen.
 

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