Per Zufall gelingt Festnahme – Fahrzeugkontrolle eines Bekannten auf der B75 als Auslöser
Mehrere Konsequenzen hatte die Kontrolle eines Fahrzeugs, das Beamten der Autobahnpolizei Ahlhorn am gestrigen Montag, 4. März, um 21.30 Uhr auf der B75 im Bereich der Stadt aufgefallen war. Auch ein weiterer Autofahrer war betroffen und wurde festgenommen.
Zwischen dem Dreieck Delmenhorst und der der Anschlussstelle Huchting war der mit nur einem Insassen besetzte PKW auf der B75 unterwegs. Auf dem Gelände einer Tankstelle führten die Beamten die Kontrolle durch. Vom Fahrzeugführer, einem 34 Jahre alten Mann, wurden den Beamten dabei Ausweisdokumente und die Zulassungsbescheinigung des Wagens ausgehändigt.
Fahrt trotz gesperrten Führerscheins
Bei deren Überprüfung stellten sie fest, dass gegen ihn eine Fahrerlaubnissperre bestand und er somit nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt war. Gegen 34-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Außerdem untersagten sie ihm die Weiterfahrt. Um trotzdem nach Hause zu kommen, verständigte er einen Bekannten, der zum Tankstellen-Gelände gebracht wurde.
Bekannter entpuppt sich als gesuchter Dealer und Einbrecher
Ehe der Bekannte die Fahrt mit dem PKW fortsetzen durfte, sollte er einen Führerschein vorweisen. Das konnte der 24-Jährige nicht. Stattdessen ergab die Überprüfung, dass gegen ihn Haftbefehle vorlagen. Er hat unter anderem wegen des Handels mit Betäubungsmitteln und begangener Wohnungseinbrüche eine Haftstrafe von über zwei Jahren abzusitzen.
Nach Rücksprache mit der ausschreibenden Behörde vollstreckten die Beamten den Haftbefehl. Der 24-Jährige wurde heute (5. März) gegen 1 Uhr in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) gebracht.
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