Parken beim Autofrühling nur auf gekennzeichneten Parkflächen – Keine Ausnahme in Bahnhofstraße

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

In gut einem Monat am 28. April ist es wieder soweit: Dann strömen tausende Besucher in die Innenstadt, um sich beim 13. Autofrühling wendige Flitzer anzuschauen. Letztes Jahr trübten Falschparker-Knöllchen aber den Spaß einiger Besucher. Wir haben daher bei der Stadt nachgefragt, wie es diesmal mit dem Parken aussieht.
 
2018 hatten zahlreiche Besucher, die per Motorrad anreisten, ihre Maschinen in der Bahnhofstraße abgestellt. Dafür verteilte die Stadt Knöllchen an etwa 50 davon. Der Unmut bei den Betroffen war groß.
 

Keine Ausnahme für Veranstaltung

Auch diesmal gibt es keine Ausnahme. Das teilte Stadtsprecherin Maike Stürmer-Raudszus auf Nachfrage mit. Wie sonst auch sei Parken nur auf den bekannten und gekennzeichneten Flächen erlaubt. „Parken in der Fußgängerzone ist nicht gestattet“, ergänzte sie. „Motorräder bilden hier keine Ausnahme.“
 

Neues Parkhaus für mehr Parkplätze

Einen Lichtblick gibt es für Besucher: Durch die Fertigstellung des neuen Parkhauses Am Stadtwall Ende letzten Jahres gibt es jetzt zahlreiche neue Parkplätze in der Innenstadt.
 
Dazu kommen die altbekannten Flächen. Am bekanntesten dürften der Hans-Böckler-Platz, die Graftwiesen und der Parkplatz Am Knick neben der Bahnhofstraße sein. In der östlichen Innenstadt kommen dazu die Plätze Am Vorwerk, dem Rosenhof und der Orthstraße. Weniger Stellflächen gibt es in den Nebenstraßen wie der Oldenburger Straße.
 
Foto: Viele Motorradfahrer erhielten beim letzten Autofrühling Parkknöllchen, weil sie in der Bahnhofstraße parkten. Auch dieses Jahr ist das Parken dort nicht erlaubt.
 

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert