Paradoxon Verkehrsüberwachung in Delmenhorst: Blitzer werden vorab angekündigt
Blitzer sollen der Geschwindigkeitskontrolle dienen und per se diejenigen „erwischen“, die sich nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben halten. Bereits die Veröffentlichungen in diversen Online-Portalen zu Blitzersichtungen scheinen in diesem Sinne kontraproduktiv; zwar preisgünstig für die Raser, allerdings im wahrsten Sinne des Wortes die erzieherische Maßnahme ausbremsend. Doch tatsächlich wird sogar auf der Website der Stadt Delmenhorst, darauf hingewiesen, an „(…) welchen Straßen die Geschwindigkeit überwacht wird“. Sinnvoll oder sinnentleert?
Vor Blitzern zu warnen, ist gefühlt zum Volkssport mutiert. So wird in Verkehrsfunk-Radiosendern und zahlreichen Online-Medien regelmäßig auf gesichtete Radarfallen hingewiesen. Längst hat sich auch eine Community der sogenannten „Blitzer-Melder“ gebildet. Dass die motorisierten Verkehrsteilnehmer sich gegenseitig vor kostspieligen Beweisfotos schützen wollen, liegt zwar nicht im Sinne der Sache, scheint aber zumindest nachvollziehbar. Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings so viel wie: „Pass‘ an der Stelle auf, rasen kannst du später immer noch.“ Fraglich aber bleibt, weshalb die Polizei, die Städte und Kommunen auf mobil platzierte oder fest installierte Blitzer hinweisen. Müssten die nicht eher Interesse an dem „Überraschungsmoment“ haben?
Dahinter soll eine bundesweit gleichermaßen gesetzte Intention stehen. So soll die Veröffentlichung durch Gemeinden und Städte in erster Linie der Verkehrssicherheit dienen. Durch Vorabinformationen sollen Autofahrer dazu angehalten werden, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, was wiederum erstens zu weniger Unfällen und zweitens zu insgesamt flüssigerem Verkehr führen soll. Das Thema „Geschwindigkeit“ soll in der Öffentlichkeit präsent gehalten werden. Viele Unfälle passieren aufgrund überhöhter Geschwindigkeiten und wären somit vermeidbar. Deshalb sei es wichtig, dass darüber gesprochen, geschrieben oder gelesen wird.
Die Nutzung von Blitzerwarnern oder Apps, die vor Blitzern warnen, ist in Deutschland während der Fahrt verboten und zieht ein Bußgeld von 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich. Dabei spiel es keine Rolle, ob der Fahrer oder der Beifahrer die Warnfunktion aktiviert hat, solange der Fahrer davon profitiert. Das Verbot betrifft sowohl spezielle Radarwarngeräte als auch Apps auf Smartphones oder Navigationsgeräten, die vor Blitzern warnen. Das justiziable Stichwort heißt in solchen Fällen „standortbezogen“. Wer durch technologische Hilfsmittel „am Standort“ – der ja eigentlich ein „Fahrort“ ist – gewarnt wird, begeht demnach eine Ordnungswidrigkeit.
Kurzum: Jede automatisierte Warnung vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wie Tempomessungen ist verboten, erklärt der ADAC mit Verweis auf Paragraf 23 (Absatz 1c) der Straßenverkehrsordnung (StVO). Ganz unabhängig vom Gerät ist der ADAC klar: Sobald standortbezogen gewarnt wird, ist die Nutzung unzulässig und die Funktionen müssen an den Geräten deaktiviert werden, beziehungsweise dürfen nicht betriebsbereit sein. Ein betriebsbereites Radarwarn-Gerät kann die Polizei bei einer Kontrolle sogar sicherstellen und zerstören lassen.
Unter dem Strich bedeutet das, dass die offiziellen Stellen auf die Standorte der Blitzgeräte hinweisen dürfen und das mit dem Hinweis auf höhere Verkehrssicherheit auch aktiv tun, die Autofahrer selbst sich demgegenüber nicht durch technologische Hilfsmittel wie Apps und Co. warnen lassen dürfen. Das hat dann mit Verkehrssicherheit offensichtlich nichts mehr zu tun. Wie viele sich nicht an die Geschwindigkeitsregeln halten, zeigt ein plakatives Beispiel: Die Stadt Delmenhorst hatte ein hochmodernes, beidseitig funktionierendes Blitzgerät gemietet. Innerhalb von nur drei Monaten wurden mehr als 5.100 Verkehrsteilnehmer geblitzt.
Auch wer minutiös die Meldungen der Städte, der Polizei oder der Verkehrsfunksender verfolgt, sollte sich nicht zu sicher sein. Denn keinesfalls werden alle Positionen der stationären und mobilen Blitzer veröffentlicht. Radarfahrzeuge sind auch an anderen als den täglich genannten Orten im Einsatz. Außerdem finden Geschwindigkeitskontrollen auch durch Lasermessungen statt.





DelmeNews - Jörn Petersen




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