Oberverwaltungsgericht für Niedersachsen kippt das Böllerverbot an Silvester

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Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das generelle Böllerverbot an Silvester für Niedersachsen gekippt. Das berichten mehrere Medien einstimmig. Dem Urteil zufolge sei das Verbot nicht angemessen und stehe nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung.

In Niedersachsen darf an Silvester Feuerwerk verkauft und auch privat gezündet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht, mehreren Medienberichten zufolge, am 18. Dezember entschieden. Zuletzt hatte es in der Corona-Verordnung des Landes geheißen, sowohl der Verkauf als auch das Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen sei nicht gestattet. Dagegen hatte ein Niedersachse geklagt und das Gericht gab seinem Antrag statt. Das Verbot der Feuerwerkskörper sei dem Urteil zufolge keine Maßnahme, die infektionsschutzrechtlich legitim sei. Auch sei ein Verbot aller Feuerwerkskörper nicht erforderlich. Wunderkerzen, Knallerbsen oder kleineres Tischfeuerwerk würden die Ansammlungen größerer Menschenmassen nicht provozieren. Einzelne Verbotszonen auf belebten Plätzen seien aufgrund der Pandemie zwar gerechtfertigt, für ein generelles Verbot im gesamten Bundesland lägen derzeit aber keine ausreichend überzeugenden Begründungen vor.

Zahl der Verletzten beeinträchtige Covid-Kapazitäten nicht

Auch wenn der Umgang mit Feuerwerkskörpern sowie der erhöhte Alkoholkonsum in der Silvesternacht in den vergangenen Jahren viele Verletzte nach sich gezogen habe, seien die Behandlungskapazitäten dadurch nur kurz gebunden und stünden deshalb für Covid-Patienten noch immer in ausreichendem Maße zur Verfügung.

Nicht verhältnismäßig

Die gravierenden negativen Auswirkungen für die Wirtschaft sowie die Einschränkung der individuellen Handlungsfreiheit stünden in keinem ausgeglichenen Verhältnis zum Nutzen des Verbots für die Pandemiebekämpfung.

Symbolbild: Das generelle Feuerwerksverbot in Niedersachsen wurde vom Oberverwaltungsgericht gekippt. Bildquelle: Adobe Stock.

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1 Kommentar
  1. Eugen Chm sagte:

    Wie kann das Gericht so eine Entscheidung treffen. Hier geht es doch nicht um den Schutz unserer Mitbürger, nein, es geht hier die Feuerwerks Hersteller. Natürlich geht es dabei auch um Arbeitsplätze und das Überleben der Unternehmen. Aber Überleben müssen die anderen Unternehmen auch. Und lebensnotwendig ist das schon lange nicht. Wie ungerecht ist das eigentlich? Der Einzelhandel muss alles dicht machen, die Frisöre usw……. Im letzten Jahr hatten wir sehr viele Unfälle wegen der Knallerei und jetzt haben wir Corona. Die Krankenhäuser sind noch nicht voll genug mit den Corona Patienten, das Personal und die Ärzte arbeiten sowieso schon am Limit, da können ja selbstverständlich weitere Risiko Patienten, und damit meine ich die Leute die mit dem Feuerwerk leichtfertig umgehen, zusätzlich belastet werden. Was ist das für eine Politik.

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