Obduktion nach Tod von 19-Jährigem – Gewalteinwirkungen als Todesursache ausgeschlossen

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Nach dem Tod eines 19-Jährigen Mannes, der vergangene Woche, in einer Gewahrsamszelle der Polizei Delmenhorst kollabiert und später in einem Krankenhaus verstorben war, kann eine Gewalteinwirkung als Todesursache ausgeschlossen werden. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit.

Nach dem nunmehr vorliegenden, vorläufigen Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung sei Gewalteinwirkung von außen als Todesursache ausgeschlossen, heißt es von Seiten der Oldenburger Staatsanwaltschaft. Dennoch würden weitere Untersuchungen in diesem Zusammenhang stattfinden. Beispielsweise seien unter anderem eine toxikologische Begutachtung in Auftrag gegeben worden. Wann mit dem Ergebnis dieser Untersuchungen gerechnet werden kann, konnte die Staatsanwaltschaft noch nicht sagen.

Zum Hintergrund

Der 19 Jährige war am Freitagabend von der Polizei in Gewahrsam genommen worden, da er und ein weiterer Mann im Wollepark Drogen konsumierten. Als der 19-Jährige für eine Blutprobe mit auf die Wache kommen sollte, wehrte er sich, schlug einem Beamten mehrfach gegen den Kopf, sodass Pfefferspray gegen ihn eingesetzt werden musste. Als die Männer auf die Ergebnisse der Blutprobe warteten, hielt sich der 19-Jährige in einer Gewahrsamszelle auf. Dort kollabierte er plötzlich und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Einen Tag später verstarb er im Krankenhaus.

Symbolbild: Im Fall des verstorbenen 19-Jährigen kann ein Tod durch Gewalteinwirkung ausgeschlossen werden. Dies hatte die Obduktion ergeben.

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