Neue Vorschrift sorgt für Ärger: 75-Jährige in Ganderkesee muss ihre Mülltonne 70 Meter weit schieben

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Aufgrund einer bundesweit gültigen verschärften Unfallverhütungsvorschrift dürfen Müllfahrzeuge nicht mehr in  schmale Stichstraßen und Sackgassen  hineinfahren, in denen es keine Wendemöglichkeit für sie gibt. Da das dafür nötige Rückwärtsfahren eine Gefahr für die Mitarbeiter und für Unbeteiligte darstellt, ist es nun verboten. Unter anderem für eine 75-Jährige Seniorin in Ganderkesee bedeutet dies, dass sie ihre Mülltonne rund 70 Meter weit schieben muss, damit sie geleert werden kann.
Astrid Ehlers ist 75 und wohnt in der Bernhard Winter-Straße in Ganderkesee. Seit Februar ist die Seniorin, die zwei künstliche Kniegelenke und eine Versteifung im Rücken hat, gezwungen, ihre Mülltonne zwecks Leerung rund 70 Meter weit in die angrenzende Straße (ebenfalls Bernhard Winter-Straße) zu schieben. Denn in ihre Stichstraße fährt das Müllfahrzeug nicht mehr hinein. Das berichtet das Nachrichtenportal NonstopNews.de.
Demnach ist die Straße eine von 486 Sackgassen im Landkreis Oldenburg, in die ein Müllfahrzeug zwecks Unfallvermeidung nicht mehr fahren darf, weil es sonst rückwärts wieder heraus fahren müsste.

Anschaffung eines zweiten Fahrzeugs abgelehnt

Zwar hat der Landkreis Oldenburg bereits ein kleineres Müllfahrzeug angeschafft, das von den Gebührenzahlern mit 3,50 Euro pro Jahr Zusatzbeitrag finanziert wird. Doch da es im Landkreis so viele kleine Straßen gibt, kann es nicht überall zum Einsatz kommen, wo es nötig wäre. Der Kauf eines zweiten Fahrzeuges wurde von der Politik abgelehnt, weil sonst die Müllgebühren für alle um 7 Euro im Jahr gestiegen wären.

Mitwirkungspflicht: Schieben bis zu 100 Meter zumutbar

Anders ausgedrückt: Obwohl Astrid Ehlers 3,50 Euro pro Jahr mehr Gebühren zur Finanzierung des in ihrer Straße benötigten Fahrzeugs zahlt, kommt es ihr nicht zugute. Dass das Schieben der Mülltonne rechtlich in Ordnung ist, wird durch die sogenannte Mitwirkungspflicht geregelt.
Demnach sei es zumutbar, dass Bürger ihre Abfalltonne bis zu 100 Meter weit schieben müssen. Auf das Alter der Betroffenen wird dabei keine Rücksicht genommen. Da die Seniorin keine Verwandten hat, die in der Nähe wohnen und auch keine jungen Nachbarn, ist das Problem für sie langfristig noch nicht gelöst.

Bilder: NonstopNews

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