Neue Verordnung zum Home-Office – Das ist bisher bekannt

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Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat in einer Pressekonferenz am 20. Januar die neue Verordnung zum Thema Home-Office vorgestellt. Diese soll ab dem 27. Januar in Kraft treten und vorerst bis zum 15. März gelten.

Bereits auf der gestrigen Konferenz zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den Länderchefs wurde über das Thema Home-Office diskutiert. Denn nach wie vor würde die Arbeit von zuhause wesentlich weniger angeboten als es noch im März oder April 2020 der Fall war. Und das, obwohl die Infektionszahlen damals wesentlich geringer waren.

Neue Verordnung vorgestellt

Im privaten Raum gelten inzwischen strenge Regelungen, was Kontakte betrifft. Am Arbeitsplatz kommen aber noch immer viele verschiedene Menschen zusammen. Um also künftig unnötige Kontakte auf der Arbeit zu vermeiden und Busse und Bahnen weiter zu entlasten, hat der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am heutigen Mittwoch eine Verordnung präsentiert, die Arbeitgeber verpflichtet, Home-Office überall dort anzubieten, wo es möglich ist.

Das ist bisher bekannt

Laut der neuen Verordnung sollen Arbeitgeber überall dort Home-Office anbieten, wo es betrieblich umsetzbar ist. Dort wo es möglich sei, müsse es den Arbeitnehmern angeboten werden. Diese könnten dann selbst entscheiden, ob sie im Home-Office arbeiten möchten oder nicht. Eine Verpflichtung für Arbeitnehmer, dem Home-Office-Angebot nachzukommen, gebe es nicht. „Wir können Beschäftigte nicht dazu zwingen, dazu gibt es keine Rechtsgrundlage“, erklärte Heil in einem Pressestatement. Dennoch sei es Arbeitgebern nun nicht mehr möglich ein Home-Office-Angebot zu verweigern, obwohl es eigentlich umsetzbar ist.

Kontrollen im Zweifelsfall möglich

Generell erwarte er zwar nicht, dass Kontrollen nötig seien, da er davon ausgehe, dass sich Arbeitgeber ihrer Verantwortung bewusst sind, dennoch sagte er, an die Arbeitgeber gerichtet: „Sie müssen klar sagen, wo es geht – und auch, wo es nicht geht. Wo es möglich ist, sollen sie es ermöglichen und das wird im Zweifelsfall auch von Arbeitsschutzbehörden überprüft.“  Sollten Arbeitnehmer den Eindruck haben, das Home-Office möglich sei, sich der Arbeitgeber aber weigert dieses anzubieten, riet der Minister dazu, zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen oder sich gegebenenfalls an den Betriebsrat zu wenden. Im äußersten Konfliktfall hätten die Beschäftigen auch die Möglichkeit, die Arbeitsschutzbehörden des Landes zu kontaktieren. Dies sollte jedoch die aller letzte Lösung sein, so Heil. Er baue darauf, dass Arbeitgeber von sich aus dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer ausreichend geschützt sind.

Wo es nicht geht muss mehr Schutz erfolgen

Wo ein Home-Office-Angebot betrieblich nicht möglich sei, müssten die Arbeitgeber für mehr Schutz ihrer Mitarbeiter sorgen. Demzufolge sollen die Mitarbeiter ausreichend Abstand halten können. Pro Person müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Wo dies nicht gewährleistet werden kann, müssen Mitarbeiter am Arbeitsplatz medizinische Masken tragen. Für die Anschaffung ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Geräteanschaffung steuerlich absetzbar

Um einen weiteren Anreiz für Arbeitgeber zu schaffen, wurde von Bund und Ländern außerdem beschlossen, dass rückwirkend zum 1. Januar 2021 die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe oder Datenverarbeitung im Jahr der Anschaffung steuerlich vollständig berücksichtigt wird. Davon sollen auch alle profitieren, die im Home-Office arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt werden und damit schnell verfügbar gemacht werden.

Zu gegebener Zeit wird die neue Verordnung HIER abrufbar sein.

Symbolbild: Laut der neuen Verordnung zum Thema Home-Office muss der Arbeitgeber Home-Office überall anbieten, wo es möglich ist. Bildquelle: Adobe Stock.

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