Neue Fakten in Debatte um Tierärztin in Delmenhorst: Betroffene meldet sich mit Gegendarstellung
Vor wenigen Tagen hatten wir über eine in den vermeintlich sozialen Medien stattfindende „Hetzkampagne“ im Kontext einer Delmenhorster Tierarztpraxis berichtet, in der die Wellen hochschlugen. Wichtig zu betonen war uns, dass insbesondere rechtsrelevante Diskussionen nicht in den Social-Media-Kommentarspalten ausgetragen werden sollten. Inzwischen hat sich Frau M. (Name der Redaktion bekannt) mit neuen Fakten zur Debatte in unserer Redaktion gemeldet. Hier ihre Version der Gegendarstellung, mit der sie sich gegen den Vorwurf der Verleumdung wehren möchte.
Frau M. führt weiterhin einen Prozess gegen eine Tierärztin vor dem Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Allerdings habe sie diesen Rechtsstreit entgegen der Behauptungen im Web keinesfalls verloren, diese Aussage entbehre jeder Grundlage. Vielmehr sei es so, dass sie die prozessrelevanten Dinge nicht in die Öffentlichkeit tragen wolle, um dem richterlichen Entscheid nicht zu schaden. Der Prozess sei weder beendet noch verloren.
Laut Frau M. habe die Tierärztin sich keineswegs selbst entschieden, ihre Approbation abzugeben, stattdessen sei in dem zivilrechtlichen Verfahren eine schriftliche Auskunft angefordert worden. Darin wurde mitgeteilt, dass die Tierärztekammer Niedersachen die Approbation entzogen hatte und somit entscheidungseinheitlich ebenso ein Berufsverbot ausgesprochen wurde.
Der eigentliche Fall: Die Hündin von Frau M. musste kastriert werden. Vor dem Eingriff hatte sie sich als Halterin erkundigt, welche Kosten auf sie zukommen werden. Abgesprochen worden sein soll ein Preis von 650,00 Euro. Ein Grund, dieser Abmachung zu misstrauen, bestand für sie nicht. Erst recht, da sie sich zu jenem Zeitpunkt mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten um die Pferde der Tierärztin gekümmert hatte und in der Praxis täglich ein- und ausging.
Weitere aufklärende Einzelheiten wurden mit ihr nicht besprochen, bevor der Eingriff vorgenommen wurde. Erst anschließend habe man ihr im Beisein von Zeugen erklärt, das „neue Verfahren“ eingesetzt zu haben, in dem ein sogenanntes bipolares Gefäßversiegelungsinstrument – auch bekannt als Single-Use-Gerät – zum Einsatz kam. Speziell gehe es in dem Verfahren darum, dass laut Gutachter unter dem Begriff „Einmalinstrument“ die Überlegung steckt, dass das Gerät – das Gefäßversiegelungsinstrument – nach einmaligem Gebrauch nicht mehr verwendet werden sollte.
Ausgeschlossen werden sollen dadurch etwaige Gefahren einer Übertragung von Infektionserregern wie Bakterien oder Viren als auch bösartigem Zellmaterial nach Manipulation eines Tumors. So bestehe bei Mehrfachnutzung grundsätzlich das Risiko der Krankheitsübertragung, die erst Jahre später ausbrechen könnten. Das vewendete Single-Use-Gerät, mit dem das Blut nach dem Eingriff gestillt wird, war aber nachweisbar bereits gebraucht. Eine entsprechende Information gab es nicht, bzw. erst auf massive Intervention und schlussendlich fachliche Begutachtung.
Ebenso steht für Frau M. eine nachweisliche Falschbehandlung im Raum. So wurde der ursprünglich aus Weißrussland stammenden Hündin ein zweiter Transponder implantiert, der allerdings unnötig war, zumal der vorhandene funktionierte und – wie in einer anderen Tierarztpraxis durchgeführt und attestiert – auslesbar war. Die funktionierende Auslesung – so Frau M. – könne durch den vorhandenen EU-Heimtierausweis, die Rechnung des Tierarztes als auch durch eigens angefertigte Bildaufnahmen bewiesen werden.
Es existieren diverse weitere relevante Details, die nunmehr die Richter zu bewerten haben und die auch vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens vor Abschluss nicht in der breiten Öffentlichkeit angeprangert werden sollten. Fakt ist allerdings bereits jetzt: Laut Frau M. wurden aus dem ehemals vereinbarten Betrag von 650 Euro Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro. Aufgrund der potenziellen Falschbehandlung hatte auch die vorhandene Krankenversicherung die Rechnungen für die Hündin nicht beglichen.Darüber hinaus sieht sie gleichwohl langfristig die Gesundheit ihrer Hündin gefährdet. Zeugenaussagen zufolge sei das Single-Use-Gerät allenfalls oberflächlich gereinigt worden. Und exakt diese Befürchtung ist die vermutlich schwerwiegendste.
Wichtig ist es Frau M. in dem Zusammenhang klarzustellen, dass sie keine Hetze betreibt und mit dem betreffenden Fall, der zu einer solchen Aussage geführt hatte, gar nichts zu tun hat. „Die Geschichte, die dort bei Frau B. geschrieben steht, betrifft mich gar nicht. Ich kenne diese Dame gar privat nicht. Nur weil ich in den Rezensionen lese und diese Menschen suche, stellt das keine Hetze dar. Ich versuche mich auszutauschen.“ Aber sie möchte eben auch ihrerseits kein Opfer einer denunzierenden Hetzkampagne werden.
((Beitragsbild: Hündin aus Weißrussland im liebevollen Zuhause))





DelmeNews - Jörn Petersen



El Toro / DelmeNews Jörn Petersen
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