Neue Corona-Verordnung gilt – Medizinische Maske ist nun vielerorts Pflicht

Seit heute (25. Januar) hat die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen Gültigkeit, die sich an den Bund-Länder-Beschlüssen vom 19. Januar orientiert. Für die Delmenhorster bringt sie vor allem eine erweiterte und verschärfte Maskenpflicht mit sich. Ab sofort müssen an verschiedenen Orten medizinische Masken aufgesetzt werden. Neben Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Einkauf in Geschäften betrifft das noch andere Bereiche.
 
Verlängert wurden sowohl der Shutdown als auch alle zuletzt geltenden Maßnahmen, um das Coronavirus an seiner Ausbreitung zu hindern. Hierzu zählen die Kontaktbeschränkungen, die es Mitgliedern eines Haushaltes erlauben, bloß eine Person eines fremden Haushaltes zu treffen. Es ist unerheblich, ob die Einzelperson bei einer Familie zu Besuch ist oder umgekehrt. Kinder bis zum Alter von drei Jahren fallen nicht unter die Kontaktbeschränkungen.
 

Auch Gottesdienst und Wochenmarkt nur mit medizinischer Maske

Das Tragen von medizinischen Masken, also blau-weißer OP-Masken sowie Masken der Standards KN95 oder FFP2, ist mit Beginn des heutigen Montags an den folgenden Stellen vorgeschrieben: in öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich der Haltestellen und Wartebereiche, in Geschäften, inklusive der Eingangsbereiche, auf den jeweiligen Parkplätzen, Wochenmärkten, bei Gottesdiensten und medizinisch erforderlichen Dienstleistungen, wozu als Beispiel die Physiotherapie angeführt wird.
 

Ab Mittwoch wird eine Verordnung für die Tätigkeit im Homeoffice gültig sein

Überall dort darf auch keine Atemschutzmaske mit Ausatemventil getragen werden. Von der Pflicht, an den genannten Orten medizinische Masken aufzuhaben, sind Kinder zwischen dem sechs und 14 Jahren entbunden. Stattdessen dürfen sie jeweils eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzen. Noch jüngere Kinder sind überhaupt nicht gezwungen, eine Maske zu tragen.

Verbindlich ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls in Arbeits- und Betriebsstätten. Alle Orte in Delmenhorst, an denen die Maskenpflicht besteht, sind auf https://www.delmenhorst.de/aktuelles/coronavirus-maskenpflicht.php aufgeführt.

Hinsichtlich der Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice wird am Mittwoch, 27. Januar eine Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft treten, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wurde. Demnach werden die Arbeitgeber dadurch dazu angehalten, wann und wo es nur geht, ihre Arbeitnehmer von zu Hause arbeiten zu lassen.
 
Beispielbild: Medizinische Masken, wozu auch die hier abgebildeten KN95-Masken gehören, sind seit heute an mehreren Orten in der Stadt Pflicht. Bildquelle: Adobe Stock

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert