Neue Corona-Maßnahmen sind ab heute zu beachten – An Weihnachten gelten andere Regeln

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Die mit dem Shutdown oder „Lockdown light“ am 3. November eingeführten Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurden von Bund und Ländern am vergangenen Mittwoch, 25. November, vorerst bis zum 20. Dezember verlängert. Zudem entschieden diese, bis dahin noch strengere Kontaktbeschränkungen anzuordnen. Seit heute (1. Dezember) hat eine neue entsprechend des Bund-Länder-Beschlusses geänderte Niedersächsische Corona-Verordnung Gültigkeit, die auch Delmenhorst betrifft.

Höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen noch zu privaten Treffen zusammenkommen. Eine Ausnahme wird für nahe Angehörige gemacht. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 14 Jahren sind davon ebenfalls befreit. An die gesamte Bevölkerung wird appelliert, unnötige Kontakte zu vermeiden und möglichst daheim zu bleiben. Genauso sollte auf berufliche und private Reisen, die nicht dringend sind, verzichtet werden.

Maskenpflicht wird ausgeweitet

Regeln, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung betreffen, werden noch ausgedehnt. Ab sofort ist es überall dort, wo in der Innenstadt Publikumsverkehr herrscht, wo sich Menschen auf engem Raum oder für längere Zeit befinden, obligatorisch, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Ebenso ist es vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen sowie in Arbeits- und Betriebsstätten verpflichtend. Wenn gewährleistet ist, dass anderthalb Abstand zu anderen Personen besteht, entfällt die Pflicht am Arbeitsplatz.

Auf alle Orte, an denen in Delmenhorst eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, weist die Stadt über https://www.delmenhorst.de/aktuelles/coronavirus-maskenpflicht.php hin.

In Geschäften darf sich nur eine begrenzte Zahl von Kunden gleichzeitig aufhalten

Zwar haben der Groß- und Einzelhandel weiterhin geöffnet, aber dafür müssen sie strengere Auflagen erfüllen. Je nach Verkaufsfläche wird die Anzahl der sich in einem Geschäft befindlichen Kunden eingeschränkt. Bis zu einer Ladengröße von 800 Quadratmetern gilt eine Person pro zehn Quadratmetern. Für größere Geschäfte liegt der Richtwert bei 20 Quadratmetern pro Person.

Nach wie vor sind Gastronomiebetriebe geschlossen, wobei das Betreiben von Bringdiensten und des Außer-Haus-Verkaufs möglich bleibt. Die Schließungen von jeglichen kulturellen Institutionen, wie zum Beispiel Kinos, Konzerthäusern und Theatern haben weiter Bestand. Gleiches gilt für Fitness-Studios sowie Schwimm- und Spaßbäder, Bordelle, Saunen und Spielhallen.

Weder Freizeit- noch Amateursport darf auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betreiben werden, wovon der Individualsport allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts ausgenommen ist. Messen, Spezialmärkte und Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, dürfen ebenfalls nicht durchgeführt werden. Zu bleiben auch Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios. Hingegen dürfen Friseure ihrer Tätigkeit nachgehen.

Wechselunterricht halber Klassen erfolgt bis zu den Weihnachtsferien

Außerdem sind touristische Übernachtungen im Gegensatz zu Übernachtungen zu notwendigen Zwecken, wie beispielsweise Dienstreisen, im Inland nicht gestattet. Sowohl Schulen als auch Kindertagesstätten stehen weiter offen. Es ist der hohen Zahl an Neuinfektionen geschuldet, dass der Unterricht an den Delmenhorster Schulen bis zu den Weihnachtsferien im Szenario B veranstaltet wird.

Gemeint ist damit, dass wechselweise eine Hälfte einer Klasse Präsenzunterricht hat, die andere Hälfte von zu Hause aus lernt, also Homeschooling betreibt. Die Ferien werden vorgezogen, sodass der letzte Schultag schon am Freitag, 18. Dezember, vonstatten geht. Weitere Informationen zu Schulen und Kindertagesstätten hält die Stadt auf https://www.delmenhorst.de/aktuelles/coronavirus-schulen-kitas.php bereit.

Teilweise besteht ein Feuerwerksverbot zu Silvester

Zu Weihnachten und dem Jahreswechsel werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Vom 23. Dezember bis 1. Januar 2021 sind Zusammenkünfte im engsten Familien- und Freundeskreis mit bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt. Auch in diesem Fall werden Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre nicht mitgezählt.

Für Silvester wird das Abfeuern von Feuerwerken zum Teil verboten, um Menschenansammlungen vorzubeugen. Das betrifft belebte öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie öffentlich zugängliche Flächen.

Beispielbild: Ab heute müssen verschärfte Kontaktbeschränkungen, eine erweiterte Maskenpflicht und Einschränkungen beim Zugang in Geschäften eingehalten werden.

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