Neuausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Umweltausschuss abgelehnt – EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt

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Gestern, 30. Mai, tagte wieder der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Gewässerschutz. Vor allem ein Thema stand dabei im Fokus: Die Neuausweisung alter Landschaftsschutzgebiete in der Stadt. Trotz einer gewissen Dringlichkeit genehmigte der Ausschuss nur eines der Schutzgebiete.
 
Grundlage der Landschaftsschutzgebiete ist die „Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Delmenhorst“. Diese muss jetzt an aktuelles Recht angepasst werden. Vor allem eine EU-Verordnung, die bis Ende 2018 umgesetzt werden muss, erfordert die Neuausweisung der einzelnen Schutzgebiete.
 

Langer Vorlauf erwartet

Da jeder, der von einer Änderung betroffen ist, die Möglichkeit haben muss, diese mindestens vier Wochen lang einzusehen und Einspruch einlegen kann, rechnet Katrin Stöver, Leiterin des Fachbereichs Stadtgrün, mit einem langen Verfahren. „Es geht auch darum, alle Eingebungen zu berücksichtigen“, mahnte sie daher im Ausschuss.
 

Nur ein Schutzgebiet ausgewiesen

Trotz der Dringlichkeit von Stövers Appell zeigte sich der Ausschuss nicht überzeugt. So wurde nur eines der vier vorgeschlagenen Landschaftsschutzgebiete angenommen: das am Alten Deich am Deichweg. Dort hatten Besitzer anliegender Grundstücke den Wald jahrelang für die Lagerung von Brennholz, Grünabfällen und andere Zwecke benutzt.
 
Keine Mehrheit fanden dagegen die drei anderen Schutzgebiete. Dazu gehören die Ochtumniederung und das Areal Bywiosch-Hullen-Schohasbergen in Hasbergen. Auch das Gebiet in Langenwisch-Emshoop an der B75 wurde nicht neu geregelt.. Auch ein Antrag des Nabu, das ehemalige Pultern-Gelände unmittelbar südlich des letztgenannten Gebietes mitsamt des kleinen Sees in dieses einzubeziehen, fand kein Gehör bei der Ausschuss-Mehrheit.
 
Da die Gebiete aufgrund der EU-Verordnung neu geregelt werden müssen, ist das Thema aber noch lange nicht vom Tisch sein.
 

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