Nebenkläger legt Revision nach Högel-Prozess ein
Nachdem Niels Högel vor einer Woche bereits Revision gegen sein Urteil im letzten Prozess einlegte, machte jetzt auch einer der Nebenkläger von seinem Recht Gebrauch. Damit haben nach Ablauf der Revisionsfrist zwei der beteiligten Parteien Revision eingelegt.
Jetzt werden die Anträge bearbeitet. Sollten sie als zutreffend bewertet werden, könnte es zu einer Neuauflage des Verfahrens kommen. Besonders hinsichtlich möglicher Prozesse gegen Ex-Kollegen und Vorgesetzte von Högel in den Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst wäre das relevant, da erst die Neuauflage durchgeführt werden müsste. Die Klärung der Mitschuld anderer Krankenhaus-Beschäftigter würde sich damit weiter verschieben.
Foto: Nicht nur Niels Högel, sondern auch ein Nebenkläger haben Revision gegen das jüngste Urteil eingelegt. Bildquelle: Torsten von Reeken.
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