Nach VA-Panne: In Kürze Rechtssicherheit in Sachen Realsteuern, Gebühren und Auftragsvergabe

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Wie die Stadt Delmenhorst heute (4. Februar) mitgeteilt hat, bleiben die jährlichen Bescheide über die Grundbesitzabgaben – z.B. Abfallgebühren, Straßenreinigungskosten, Abwassergebühren – gültig. Trotz Unwirksamkeit der zugrundeliegenden Satzungen aufgrund der Fehlbesetzung des Verwaltungsausschusses brauche die Stadt die Bescheide nicht zu erneuern, sofern die entsprechenden Satzungen rückwirkend noch einmal beschlossen werden. Dies habe die Kommunalaufsicht des Niedersächsischen Innenministeriums nun der Verwaltung bestätigt, teilt die Stadt mit.
Darüber gibt es eine Änderung bei den Realsteuern, die ein sofortiges Inkrafttreten der entsprechenden Satzung ermöglichen. Bereits erfolgte Auftragsvergaben scheinen darüber hinaus sicher vor Schadensersatzklagen zu sein.

Voraussetzung: Der Rat muss beschließen

Wenn der Rat in den kommenden Sondersitzungen die Satzungen – mit demselben Inhalt wie in der Vergangenheit – rechtmäßig neu beschließt, gelten diese auch für die Vergangenheit. Durch dieses „Nachschieben“ der rechtswirksamen Satzungen erhalten laut Stadtverwaltung auch die Bescheide nachträglich die erforderliche Rechtsgrundlage.

„Kein Vertrauen auf Schonung möglich“

Wegen des personell zu groß besetzten Verwaltungsausschusses waren die ursprünglich vom Rat beschlossenen Satzungen  unwirksam und die darauf fußenden Bescheide deshalb rechtswidrig . Laut Kommunalaufsicht, die sich dabei auf das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bezieht, können die Bescheide aber durch Erlass rechtmäßiger Satzungen „geheilt“ werden. „Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, von einer solchen Abgabe verschont zu bleiben“, habe nicht entstehen können, schreibt die Kommunalaufsicht.

Neu: Realsteuern werden in Hebesatzsatzung festgelegt

Dies ist nicht die einzige Neuigkeit in der Angelegenheit: Für das Jahr 2020 sollen die Realsteuern, also die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer, in einer „Hebesatzsatzung“ festgelegt werden. Dies geht aus Tagesordnungspunkt Ö 8.5. der Ratssitzung am Donnerstag hervor. Der Vorteil: Eine Festlegung in der Haushaltssatzung 2020 sei dann nicht mehr erforderlich, die entsprechenden Auslegungsfristen entfallen dadurch, so  die Stadtverwaltung. Die Hebesatzsatzung sei stattdessen sofort nach ihrer Beschlussfassung gültig. Die Einschätzung dieser Sachlage sei durch die Kommunalaufsicht bestätigt, wie die Stadtverwaltung auf Delmenews-Nachfrage mitteilt.

Rückliegende Grundsteuern nach Ratsbeschluss am Donnerstag gültig

Auch in zurückliegenden Steuerangelegenheiten dürfte ab Donnerstag wieder Rechtssicherheit bestehen. Mit einer erneuten Beschließung der Haushaltssatzungen der Jahre 2017, 2018 und 2019 in der Ratssitzung am kommenden Donnerstag wäre auch diese Rechtsunsicherheit aus dem Weg geräumt. Aufgrund der Neubeschlüsse erhielten sie wieder ihre Gültigkeit. Auch diese Auffassung sei durch die Kommunalaufsicht bestätigt, wie Stadtpressesprecher Timo Frers auf Nachfrage mitteilt.

Bereits erfolgte Auftragsvergabe kein Grund für Schadensersatzklagen

Auch in einem weiteren Punkt scheint es inzwischen Rechtssicherheit zu geben: erfolgte Vergaben öffentlicher Aufträge an private Unternehmen während der Zeit der VA-Fehlbesetzung. Bereits am Montag hatte die SPD auf ihrer Facebook-Seite behauptet, dass es laut Niedersächsischem Wirtschaftsministerium diesbezüglich keine Schadensersatzansprüche geben könne. Dies bestätigt die Stadtverwaltung auf Nachfrage.  Nach Auffassung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums sei die Vergabe eines öffentlichen Auftrags eine privatrechtliche Willenserklärung, da sich öffentliche Auftraggeber bei der Auftragsvergabe auf dem Boden des Privatrechts bewegten. Die Verträge hätten somit Gültigkeit trotz falsch besetztem VA. Laut Wirtschaftsministerium kommen somit keine Schadensersatzansprüche wegen Fehlerhaftigkeit der internen Willensbildung in Betracht. Über diese Einschätzung der zuständigen Fachaufsicht hatte die Stadtverwaltung die Ratspolitik informiert, die SPD hatte die Einschätzung  auf Facebook veröffentlicht.

Foto oben: Der Stadtrat hatte am 22. Januar mit der Behebung der VA-Panne begonnen, in der Sitzung am 6. Februar erhalten weitere Beschlüsse Rechtsgültigkeit.

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