Nach kurzfristiger Bund-Länder-Schalte – Jetzt doch keine „Ruhetage“ zu Ostern

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Eigentlich hatten sich Bund und Länder am vergangenen Montag, 22. März, darauf verständigt, am Gründonnerstag und am Samstag vor Ostern „Ruhetage“ einzulegen. Diesen Vorschlag nahm die Kanzlerin nun zurück und entschuldigte sich für die Verwirrung. Es sei „einzig und allein“ ihr Fehler, sagte sie.

Eigentlich hatte der Bund einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung der „Ruhetage“ zu Ostern vorlegen sollen. Nach der kurzfristigen Bund-Länder-Schalte am 24. März wurde nun bekannt, dass die „Ruhetage“ gar nicht mehr stattfinden werden. Laut der Kanzlerin gäbe es zu viele Fragen, die in der Kürze der Zeit nicht geklärt werden könnten. Sei es die Lohnfortzahlung oder die Umsetzung für einzelne Geschäfte und Betriebe. Der Vorschlag sei mit besten Absichten entworfen worden, aber letztlich eben doch nicht so einfach umsetzbar. Kanzlerin Merkel räumte diesen Fehler in einer Pressekonferenz ein. „Dieser Fehler ist einzig und allein mein Fehler“, sagte sie. Sie entschuldigte sich für die Verwirrung und Unsicherheiten, die das bei vielen Menschen ausgelöst hätte und bat um Verzeihung.

Symbolbild: Nach der erneuten Bund-Länder-Schalte ist klar: Es gibt nun doch keine „Ruhetage“ am Gründonnerstag und Samstag vor Ostern. 

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