Nach Kündigung des Delmenhorster Awo-Geschäftsführers: Vorstand Groth nennt überraschende Details
Am Donnerstag hat Awo-Geschäftsführer Michael Venzke seine Kündigung zum 31. Juli eingereicht. Es ist nicht die erste Geschäftsführer-Kündigung beim Delmenhorster Wohlfahrtsverband in den vergangen Jahren. Vorstandsvorsitzender Dr. Harald Groth äußert sich nun zu Details.
Am Donnerstagnachmittag konnte die Redaktion den Delmenhorster Awo-Vorstandsvorsitzenden Dr. Harald Groth unter der ihr bislang bekannten Handynmummer nicht zum Thema erreichen. Doch noch am Abend hat sich Groth von sich aus an die Redaktion gewendet.
DelmeNews hatte erfahren, dass der Awo-Geschäftsführer gekündigt hatte, weil er unter anderem eine zu große Einmischung des Vorstandes in das operative Geschäft bemängelt hatte. Dazu äußert sich Dr. Harald Groth, wie folgt: „In einem Verein gibt’s Zuständigkeiten: des Vorstands für Darlehn, Verträge und Leitungskräfte; der Geschäftsführer fürs Operative im Rahmen seiner Vollmacht. Diese Abgrenzungen wurden vom Vorstand und der GF bei der Awo jeweils beachtet.“
Geschäftsführer „an Erledigung eines Jobs erinnern“
Im nächsten Satz des Statements wird es heikel, Groth wörtlich: „Etwas anderes ist es, wenn im Rahmen der Aufsicht ein Geschäftsführer an Erledigung eines Jobs zu erinnern ist – wie es in jedem Verein passiert: z.B. an fehlende Vor- bzw. Unterlagen, nicht eingereichte Verwendungsnachweise, korrekturbedürftige Stellenpläne, fehlende Liquiditätsplanung, rechtzeitige Vorlage der Monatsabschlüsse. Das sind Aufsichtspflichten eines Vorstandes in jedem Verein, aber keine Einmischungen ins bevollmächtigte operative Geschäft.“
Awo-GF nur ein Vereinschef,
der an seine Aufgaben zu erinnern ist?
Zusammengefasst: Harald Groth vergleicht die Geschäftsführertätigkeit der Delmenhorster Awo mit ihren über 200 Mitarbeitern in seinem Statement mit dem Vorsitz eines gewöhnlichen Fußball-, Schach oder Gesangsvereins. Mit dem ersten Satz kritisiert Groth zudem öffentlich gegenüber der Presse seinen Geschäftsführer. Es lässt sich ohne Mühe herauslesen, dass dieser nach Groths Ansicht anscheinend an diverse Dinge erinnert werden musste, zum Beispiel nicht eingereichte Verwendungsnachweise, korrekturbedürftige Stellenpläne, fehlende Liquiditätsplanung oder die rechtzeitige Vorlage der Monatsabschlüsse.
Venzke über Vorgehen erstaunt
Das ist überraschend, gewöhnlich werden solche Sachverhalte aus gutem Grund unternehmensintern geklärt, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht zu zerstören. Zumal hier nicht die Awo dem Geschäftsführer gekündigt hat, sondern Venzke selbst die Kündigung vorgenommen hat, der sich selbst zuvor nicht zu Details geäußert hatte.
Mit den Aussagen von Groth konfrontiert, sagt Venzke: „Ich kann als Geschäftsführer der AWO natürlich nichts über Interna sagen, das wäre unprofessionell und ist auch bei anderen Unternehmen nicht üblich. Allerdings erstaunen mich diese kritischen Aussagen aus dem Vorstand. Ich frage mich, in wieweit eine solche öffentliche Darlegung von angeblichen Sachverhalten, die zudem Mitarbeiter betreffen, zulässig und für eine friedliche Trennung sinnvoll ist.“
Bild oben: Awo-Vorsitzender Dr. Groth bezieht Stellung und kritisiert öffentlich den eigenen Geschäftsführer.










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