Nach dem Abgang des dwfg-Geschäftsführers: Stadt muss 169.200 Euro Umsatzsteuer zahlen

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Mit dem Abgang von Axel Langnau als Geschäftsführer der Delmenhorster Wirtschaftsförderungsgesellschaft (dwfg) zum 1. April löste sich die umsatzsteuerliche Organschaft mit der Stadt Delmenhorst auf. Das Ergebnis: Die dwfg muss erhebliche Umsatzsteuerbeiträge an das Finanzamt aufbringen, die bis dahin nicht zu zahlen waren.
Das war ein teurer Abschied: Der Rücktritt von Axel Langnau als Geschäftsführer der dwfg kostet die Stadt viel Geld. Das liegt nicht an der Person Axel Langnaus, sondern an der Art und Weise, wie er angestellt war. Neben seiner Geschäftsführertätigkeit bei der dwfg war er zugleich Beamter der Stadt Delmenhorst. Diese Doppelstruktur ermöglichte eine sogenannte „umsatzsteuerliche Organschaft“ zwischen der Stadt Delmenhorst, die Gesellschafterin der dwfg ist, und der dwfg. Vereinfacht ausgedrückt: Die dwfg wurde steuerrechtlich als ein Teil des Konzerns Stadt angesehen. Für Dienstleistungen, die die dwfg für die Stadt erbracht hat, wurde keine Umsatzsteuer fällig.
Dies änderte sich schlagartig, als Axel Langnau seinen Posten zum 1. April 2019 räumte und Ralf Hots-Thomas als Interimsgeschäftsführer den Posten übernahm. Seitdem wurde die Umsatzsteuer fällig. Bisher ist es ein Betrag von 169.200 Euro, der zu zahlen ist.

Fehlende Verbindung zur Stadt

Denn Hots-Thomas hatte diese Querverbindung zur Stadt nicht, die Langnau hatte. Im Sommer versuchte die Stadt nachzusteuern und änderte das Anstellungsverhältnis nach Delmenews-Informationen so, dass der neue Geschäftsführer auch zugleich bei der Stadt angestellt war. Das reichte dem Finanzamt allerdings anscheinend nicht. Anders als Axel Langnau ist Ralf Hots-Thomas nicht verbeamtet.

Bereits im März thematisiert

Anfang Dezember teilte das Finanzamt nach Angaben der Stadt Delmenhorst dann die Entscheidung mit, „dass die umsatzsteuerliche Organschaft in der derzeitigen Situation nicht anerkannt wird“, so die Stadt auf Nachfrage. Bereits im März hatte der dwfg-Aufsichtrat über das Thema gesprochen, in dem Bewusstsein, dass es mit dem Abgang von Axel Langnau diesbezügliche Schwierigkeiten geben könnte.

Unterschiedliche Ansichten

Die Stadt hatte im Anschluss Kontakt zum Finanzamt aufgenommen, konnte allerdings anscheinend das Problem nicht aus der Welt schaffen. Allerdings: Bettina Oestermann, die dwfg-Aufsichtsratsvorsitzende, die beruflich bei der Finanzbehörde in Bremen arbeitet und sich mit Steuerrecht auskennt, sagt: „Ich war überrascht, als ich erfahren habe, dass die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerliche Organschaft nicht mehr gegeben seien.“

Geringe Vorlaufzeit

Auch sie sieht das bestehende Beschäftigungsverhältnis von Interims-Geschäftsführer Hots-Thomas als ausreichend für eine umsatzsteuerliche Organschaft als ausreichend an. Keinesfalls werde sie sich allerdings in die Arbeit der Delmenhorster Finanzamtskollegen einmischen, so Oestermann, die zudem, in einem anderen Bundesland tätig sind. Einen Grund für die jetzigen Schwierigkeiten sieht sie in der Eile, die im März geboten gewesen sei, um die Stelle des Interimsgeschäftsführers besetzen zu können. Vorlauf für Abstimmungen mit dem Finanzamt blieb da nicht.

Die Stadt steht im Dialog mit dem Finanzamt

Wie Maike Stürmer-Raudszus aus der Stadtverwaltung auf Nachfrage sagt, stehe die Stadt derzeit in engem Dialog mit dem Finanzamt Zudem suchen Stadt und dwfg derzeit per Auschreibungsverfahren einen Geschäftsführer für die dwfg – er soll zugleich auch 50 Prozent Leiter der städtischen Stabsstelle Wirtschaftsförderung (m/w/d) werden.
Bettina Oestermann hofft, dass Stadt und Finanzamt bald eine Lösung finden, damit die Sache „geheilt“ werden kann. Wie auch bei Ärzten spricht man im Steuerrecht von „heilen“.
 
Foto oben:
Archivbild: Mit dem Weggang von Axel Langnau (li.) zerbrach die umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der dwfg und der Stadt Delmenhorst. Die Stadt (im Bild Oberbürgerneister Axel Jahnz) steht mit dem Finanzamt im Dialog.

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