Minderjähriger zündet Knaller im Wollepark – Polizei leitet Strafverfahren ein

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Einen 15-Jährigen konnte die Polizei gestern, 9. Juli, im Wollepark überführen. Dieser hatte mit nicht zugelassenen Knallkörpern hantiert.
 
Anwohner meldeten gegen 12.50 Uhr mehrere laute Knallgeräusche. Als Polizisten sich vor Ort umsahen, entdeckten sie den Jugendlichen, der eine Packung sogenannter „Polenböller“ dabei hatte. Aus dieser fehlten schon einige Knallkörper. Der Junge blieb durch diese zwar unverletzt, bekam aber ein Strafverfahren, da das Zünden der nicht zugelassenen Böller einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz darstellt.
 

Polenböller können schwere Verletzungen verursachen

Die Polizei weist darauf hin, dass „Polenböller“ in Deutschland nicht zugelassen sind. Sie enthalten mehr Sprengstoff als Knallkörper aus dem Handel. Zudem kann die Kombination der Inhaltsstoffe dazu führen, dass die Explosion schneller und stärker eintritt. Auch die Zündschnüre werden nicht geprüft und können sehr schnell abbrennen. Dadurch kann die Zeit, um sich vom Knallkörper zu entfernen, zu kurz sein. Schwere Verletzungen sind dadurch möglich.
 

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