Messerstecher kommt für acht Jahre hinter Gitter – Schizophrenie für nicht ausschlaggebend befunden

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In einer Bäckerei in der Bahnhofstraße hatte am 6. November 2019 ein Mann mit einem Messer auf seine von ihm getrennt lebende Ehefrau eingestochen. Sie überlebte den Angriff mit schweren Verletzungen. Wegen versuchten Mordes kam der Täter in Untersuchungshaft und wurde vor Gericht gestellt. Gestern, 12. Mai, wurde am Landgericht Oldenburg das Urteil gefällt: Eine Freiheitstrafe von acht Jahren wegen versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung.

Unter dem Vorsitz des Richters Sebastian Bührmann befasste sich die Schwurgerichtskammer am Landgericht Oldenburg, die für schwere Kapitaldelikte wie zum Beispiel Mord oder Totschlag zuständig ist, mit dem Fall, wie Torben Tölle, Pressesprecher des Landgerichts Oldenburg, mitteilte. Der Angeklagte, ein 45 Jahre alte Delmenhorster, stach bei der Beziehungstat diverse Male auf seine Gattin ein, die am Tatort, einer Bäckerei, arbeitete und tötete sie so beinahe.

Angeklagter wurde für komplett zurechnungsfähig gehalten

Zwar wurde festgestellt, dass der Mann unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, allerdings konnte ein Sachverständiger darin keine Ursache für seine Tat erkennen. Angesichts dieser Einschätzung sah das Gericht keine Voraussetzung dafür gegeben, dem Wunsch der Verteidigung und des Angeklagten, ihn anschließend in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen, stattzugeben. Vom Verteidiger wurde aufgrund der Schizophrenie seines Mandanten auf Schuldunfähigkeit plädiert.

Staatsanwaltschaft setzte sich für eine härtere Strafe ein

Durch das Gutachten des Sachverständigen war das nicht haltbar, aber der Verteidiger verlangte, dass das Strafmaß fünf Jahre nicht überschreiten sollte. Seitens der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde hingegen eine zehnjährige Haftstrafe wegen versuchten Mordes aus niederen Beweggründen gefordert. Letztlich wurde ein Urteil gesprochen das dazwischen angesiedelt ist, nämlich acht Jahre Haft wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Bild: Im Fall einer Bäckereiverkäuferin, die von ihrem Ehemann mit einem Messer schwer verletzt wurde, gibt es ein Urteil vom Landgericht Oldenburg.

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