Meldepflicht an der BBS II für Lehrlinge und Schulabbrecher

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Wer vor Beendigung der 12-jährigen Schulpflicht zum Jahresende 2015/16 die Schule verlässt, hat die Pflicht, sich zum 3.September an der Kerschensteiner Berufsschule (BBS II) zu melden. Das gilt sowohl für Auszubildende als auch für Schüler, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen.

Jeder Schüler, der innerhalb seiner Schulpflicht eine allgemeinbildende Schule vor Beendigung verlässt, muss sich am 3. September um 8 Uhr in der Berufsbildenden Schule II, – Kerschensteiner-Schule-, Wiekhorner Heuweg 56-58, 27753 Delmenhorst, melden.
Das Gleiche gilt für Auszubildende, die ab den Sommerferien eine Ausbildung in gewerblich-technischer Fachrichtung beginnen. Der Termin gilt ebenfalls, wenn das Ausbildungsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt im kommenden Schuljahr beginnt. Von Auszubildenden ist mitzubringen:
 
– das letzte Schulzeugnis (Original oder Fotokopie)
– Kopie des Ausbildungsvertrages
– Anschrift des Ausbildungsbetriebes sowie Schreibzeug
 
Für Schüler, die eine berufliche Vollzeitschule besuchen, ist der in der Aufnahmezusage angegebene Einschulungstermin maßgeblich.

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