Lokales Gastgewerbe befindet sich zumeist in Kurzarbeit – NGG besteht auf Mindest-Kurzarbeitergeld

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Im Vorfeld der bevorstehenden Bund-Länder-Gespräche am morgigen Mittwoch, 10. Februar, die eine erneute Verlängerung des Shutdowns behandeln, rückt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die kritische Lage der nach wie vor geschlossenen Cafés, Hotels und Restaurants sowie deren Mitarbeiter in den Blick. Schließungen sollen sich genauso prekär auswirken wie im Shutdown im vergangenen Frühjahr. Daher erhebt die NGG die Forderung nach einem Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von monatlich 1.200 Euro.
 
Bei der NGG herrscht die Annahme vor, dass in puncto Kurzarbeit mittlerweile derselbe Umfang wie im ersten Shutdown nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht ist. Zu jenem Zeitpunkt meldeten 55 Delmenhorster gastgewerbliche Betriebe Kurzarbeit an, was 63 Prozent sämtlicher Betriebe dieser Branche in der Stadt an der Delme entsprach. Aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Auftrag der NGG ergibt sich, dass im April 2020 die Zahl der kurzarbeitenden Hotelfachleute, Kellner und Köche auf 212 anwuchs.
 

Gastronomie und Hotellerie sind länger betroffen als andere Branchen

Laut dem ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. befanden sich im Januar dieses Jahres in ganz Deutschland 56 Prozent der Arbeitskräfte des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Wird die Gesamtwirtschaft betrachtet, waren es bloß 7,8 Prozent aller Arbeitnehmer.

„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen“, bewertet Dieter Nickel, Geschäftsführer der NGG-Region Bremen-Weser-Elbe, die Situation.
 

Bundesregierung hat gemeinsames Anliegen von NGG und ver.di schriftlich bekommen

Er betont: „Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten auch in Delmenhorst dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existentielle Probleme.“ Gemeinsam mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mahnte die NGG darum Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Koalitionsspitzen dazu, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld im Umfang von 1.200 Euro im Monat einzurichten.
 

Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld wurde gestartet

Damit wird sich der Deutsche Bundestag am kommenden Donnerstag, 11. Februar, befassen. Zusätzlich haben die NGG und ver.di für das Mindest-Kurzarbeitergeld eine Online-Petition initiiert. Nähere Informationen dazu werden auf https://www.ngg.net/mindest-kug bereitgehalten.

„Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen“, merkt Nickel an. Insbesondere in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Umgebung zahlreichen Beschäftigten wenig über dem gesetzlichen Mindestlohn gezahlt.

Beispielsweise erhält der NGG zufolge eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, im ersten Bezugsmonat lediglich 728 Euro Kurzarbeitergeld, wenn sie ledig ist, keine Kinder hat und Kirchensteuer leisten muss. Sogar nach der Anhebung auf 80 Prozent des Einkommens, die nach sieben Monaten Kurzarbeit erfolgt, werden pro Monat gerade einmal 971 Euro ausgeschüttet.
 
Bild: Bis zu Sechs Millionen Kurzarbeitende zählte die Arbeitsagentur auf dem Höhepunkt des Shutdowns im letzten Frühjahr. Stark betroffen ist in Delmenhorst weiterhin das Hotel- und Gaststättengewerbe. Bildquelle: NGG

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