„Lockdown light“ tritt heute in Kraft – Auch in Delmenhorst gelten neue Corona-Regeln

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Vergangenen Mittwoch, 28. Oktober, einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer auf neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Diese wurden vom Land Niedersachsen in einer neuen Corona-Verordnung aufgenommen, die mit dem heutigen Montag (2. November) Gültigkeit besitzt. Mit dem vorerst bis zum 30. November befristeten Shutdown in reduzierter Form sind in Delmenhorst neue Regeln zu beachten.
 
Ab sofort sind Kontakte einschneidend beschränkt, denn zu privaten Treffen dürfen maximal zehn Menschen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Zu bleiben müssen Gastronomiebetriebe mit Ausnahme von Bringdiensten. Ebenfalls geschlossen sind sämtliche kulturellen Einrichtungen wie Kinos, Konzerthäuser und Theater. Gleiches gilt für Bordelle, Saunen und Spielhallen. Weder Messen noch Spezialmärkte können stattfinden. Betroffen sind von einer Schließung sowohl Fitness-Studios als auch Schwimm- und Spaßbäder.
 

Bund ersetzt Umsatzverluste

Zwar können Friseure weiterhin öffnen, aber Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios dürfen nicht betrieben werden. Der Bund kommt für einen Großteil des Umsatzausfalls von Unternehmen auf, die der neuerliche Shutdown, der auch als „Lockdown light“ bezeichnet wird, besonders hart trifft. Im Gespräch sind bis zu 75 Prozent des Umsatzes, der im November des Vorjahres erwirtschaftet wurde. Bis zu zehn Milliarden Euro sollen diese Hilfen umfassen.
 

Sport ist nur allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts möglich

Verboten ist es im Inland zu touristischen Zwecken zu übernachten. Davon sind einzig und allein zwingende Dienstreisen ausgenommen. Nicht ausgeübt werden darf Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. In diesem Fall bildet der Individualsport einzeln, zu zweit oder im eigenen Haushalt die Ausnahme.

Spitzen- und Profisport darf ausschließlich gemäß geeignetem Hygienekonzept nachgegangen werden. Generell sind keine Zuschauer zugelassen, noch nicht einmal beim Training. Schulen und Kindertagesstätten gehen ihrer Arbeit weiterhin nach. Unter strikten Hygieneauflagen bleiben zudem der Groß- und Einzelhandel geöffnet.
 

Visiere gelten nicht als geeigneter Mund-Nasen-Schutz

Durch die flächendeckend verschärften Vorschriften der neue landesweiten Corona-Verordnung ist eine Allgemeinverfügung der Stadt vom 23. Oktober, die für Delmenhorst angesichts der hohen Inzidenzzahlen spezielle Regeln für Veranstaltungen, Sport und Handel bestimmt hatte, obsolet geworden. Sie wurde daher aufgehoben.

Hingegen bleibt eine Allgemeinverfügung der Stadt vom 19. Oktober aufrechterhalten, die über die allgemeinen Regeln hinaus weitere Orte festlegt, an denen in Delmenhorst eine Maskenpflicht gilt. Seitens der Stadtverwaltung erfolgt der Hinweis, dass nach der neuen Landesverordnung Mund-Nasen-Bedeckungen eng anliegen und aus textilem oder textilähnlichem Material bestehen müssen, das die Ausbreitung von Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen verringert. Gesichtsvisiere oder sogenannte Faceshields genügen als alleiniger Schutz nicht.
 
Bild: Diesen Monat bestehen nicht nur in Delmenhorst, sondern im gesamten Bundesgebiet verschärfte Corona-Maßnahmen. Bildquelle: Adobe Stock

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