Landrat Eger: Hauptverfahren wegen Vorteilsnahme/-gewährung im Oktober
Wie das Landgericht Oldenburg heute per Pressemeldung mitgeteilt hat, wird die 1. große Strafkammer des Gerichts das Hauptverfahren gegen Landrat Frank Eger und einen Immobilienunternehmer eröffnen. Es geht um den Vorwurf der Vorteilsannahme bzw. –gewährung in 60 Fällen. Das Verfahren ist für 13 Verhandlungstage anberaumt und beginnt am 20. Oktober um 9 Uhr.
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