Landgericht Oldenburg urteilt zugunsten der Stadtwerke – Delmenhorster Ehepaar muss Rechnung zahlen

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Stadtwerkegruppe

Das Landgericht Oldenburg entschied auch im zweiten Gaspreis-Musterverfahren zugunsten der Delmenhorster Stadtwerkegruppe (swd). Dadurch ist ein Delmenhorster Ehepaar mit seiner Klage gescheitert.
 
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zuvor ein früheres Urteil des Landgerichts in der Sache aufgehoben. Die Begründung war, dass das Landgericht nach der erst im Laufe des Verfahrens überholten Rechtsprechung zu § 315 BGB entschieden hatte. Auch nach dem neuen Prüfmaßstab des BGH bestätigte das Landgericht jetzt im zweiten Verfahren die Forderung der Stadtwerke. Eine erneute Revision oder Vorlage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde abgelehnt.
 
Damit muss das Ehepaar nun nicht nur die Rückstände bezahlen, die durch Zinsen seit 2010 auf eine Summe von 800 Euro angestiegen sind. Auch die Übernahme der Kosten für beide Verfahren erlegte ihm das Gericht auf.
 

Stadtwerke machen Angebot

Die Stadtwerke weisen noch einmal darauf hin, dass sie auf Zinsen und eigene Rechtsanwaltskosten verzichten, wenn der jeweilige, gesamte Rückstand im Zuge eines außergerichtlichen Vergleichs vollständig ausgeglichen wird. Im Einzelfall sind auch Ratenzahlungen möglich.
 

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