Landgericht erwägt, Verfahren gegen Ex-Klinikmitarbeiter, die Högel-Morde zuließen, zusammenzulegen

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Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) am 11. September die Revisionen im Fall des wegen 85-fachen Mordes verurteilten Ex-Krankenpflegers Niels Högel ablehnte, steht nun beim Landgericht Oldenburg der Prozess gegen vier ehemalige Verantwortliche aus dem Klinikum Delmenhorst bevor. Obwohl ihnen bewusst gewesen sei, welche Gefahr vom Patientenmörder ausging, sollen sie sie ihn nicht an Taten gehindert haben. Heute (19. Oktober) gab das Landgericht Auskunft zum aktuellen Sachstand.
 
Das Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst steht momentan bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg noch aus. Gegen diese wird von der Staatsanwaltschaft der Vorwurf erhoben, zwischen Anfang Mai und Ende Juni 2005 durch Unterlassen in einer unterschiedlichen Anzahl von Fällen einen Menschen getötet zu haben. Sie sollen es infolge des Todes von Patienten tatsächlich für möglich gehalten haben, dass Niels Högel weitere Tötungsdelikte begeht.
 

Gemeinsames Verfahren bietet sich aus inhaltlichen und temporären Aspekten an

Trotz dieser Einschätzung sollen die Angeklagten nicht eingegriffen haben und auf diese Weise bis zu fünf weitere Patientenmorde wissentlich in Kauf genommen haben. Vier früheren Mitarbeitern des Klinikums wird nach einer Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) vom 28. Februar 2018 der Prozess gemacht. Das Hauptverfahren ist eröffnet worden.

Aus Rücksichtnahme auf das bis zur Rechtskraft der eigenen Verurteilung bestehende Auskunftsverweigerungsrecht von Högel wartete die Schwurgerichtskammer den Beschluss des BGH ab, ehe genaue Termine festgelegt wurden. Vom BGH wurde die Verurteilung Högels vor über einem Monat in allen Punkten bestätigt.

Jetzt verkündete die Kammer, dass sie es in Betracht zieht, dieses Verfahren gegebenenfalls mit dem ebenfalls anhängigen, aber noch nicht eröffneten Verfahren gegen die ehemaligen Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg zu verbinden. Wesentliche inhaltliche und zeitliche Gründe sollen dafür sprechen, weil zahlreiche vorzulegende Beweismittel identisch seien. Doppelte Vernehmungen würden sich mit der Zusammenlegung vermeiden lassen.
 

Befangenheitsanträge im Oldenburger Verfahren bedürfen zuvor einer Klärung

Vor allem betrifft das medizinische Sachverständige, den Verurteilten und mehrere Arbeitskollegen. Außerdem wäre der Umfang der einzelnen Verfahren aufgrund der Anzahl von Verfahrensbeteiligten jeweils so groß, dass es nicht zu verhindern wäre, sie in anzumietenden Räumlichkeiten auszulagern.

Im Zusammenhang steht das selbstverständlich auch mit dem bestehenden öffentlichen und medialen Interesse. Zurzeit kann noch nicht über die in Erwägung gezogene Verbindung beider Verfahren entschieden werden. Das liegt daran, dass Befangenheitsanträge von Angeschuldigten im Verfahren gegen Ex-Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg noch im Gange sind.

Zunächst hatte die vierte Große Strafkammer die Anträge abgewiesen und die Schwurgerichtskammer nicht für befangen gehalten. Über die Beschwerde gegen diesen Beschluss muss das OLG Oldenburg entscheiden.
 
Bild: Das Landgericht Oldenburg kann sich vorstellen, die Verfahren gegen Ex-Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst und des Klinikums Oldenburg zu fusionieren.

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