La Vie geht auch gegen den „Lockdown light“ vor – Gericht entscheidet kommende Woche

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Vor genau einer Woche gelang der Delmenhorster Shishabar La Vie ein Coup vor Gericht, was zur Aufhebung der nächtlichen Sperrstunde für Gastronomen und des Verbots von Außerhausverkauf von Alkohol in Niedersachsen führte. Gegen die Schließung im Zuge des seit Montag, 2. November, bestehenden Shutdowns, der auch „Lockdown light“ genannt wird, erhob die Betreiberin Stefanie Pröhl, vertreten durch den Bremer Rechtsanwalt Jörg Krause, ebenfalls Klage.

Auf Delmenews-Nachfrage teilt Rechtsanwalt Jörg Krause, der schon nach dem Erfolg der Vorwoche ankündigte, gegen den „Lockdown light“ vorgehen zu wollen mit, dass er im Auftrag einer Inhaberin einer Shisha-Bar in Delmenhorst am Montag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen in Lüneburg einen Normenkontrollantrag einreichte. Dieser richtet sich „gegen unter anderem die Regelungen zur kompletten Schließung von gastronomischen Einrichtungen und (Shisha-)Bars.“

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg handelte schon einmal in ihrem im Sinne

Zusätzlich gibt Krause an, „damit gleichzeitig einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz verbunden“, zu haben. Andree Pröhl, Restaurantleiter im La Vie und ehemaliger Präsident des Vereins Hells Angels in Bremen, der seit 2013 verboten ist, bestätigt, dass der Rechtsanwalt auch bei diesem Vorgang die Interessen seiner Schwester Stephanie Pröhl als Betreiberin der Shishabar vertritt.

Eben jenes niedersächsische OVG Lüneburg, an das sie sich wenden, hatte ihnen bereits in der Vorwoche Recht zugesprochen. Mit einer Entscheidung ist laut Andree Pröhl in der kommenden Woche zu rechnen.

Bild: Hoffnung in die Rechtsprechung setzt Restaurantleiter Andree Pröhl, damit die Shishabar La Vie trotz setzt des Shutdowns wieder öffnen darf.

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