Kita in der Wildeshauser Straße betreut Kinder in den Sommerferien – Anmeldefrist endet am 28. Juni

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Über freie Plätze für die Sommerferien-Betreuung von Kindergarten- und Grundschulkindern verfügt noch das städtische Familien- und Kinderservicebüro. Das Angebot gilt für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren. Sie werden dabei in der Städtischen Kindertagesstätte an der Wildeshauser Straße 92 betreut, wie Stadtsprecher Timo Frers jüngst mitteilte.
 
Für die Kinder, deren Eltern berufstätig sind und die nicht die Möglichkeit haben, Urlaub nehmen zu können, sei die Betreuung wochenweise buchbar. Zwischen 8 und 16.30 Uhr bestehe das Betreuungsangebot. Außerdem könne ein Frühdienst schon von 7 Uhr an in Anspruch genommen werden. Im Zeitraum ab dem 22. bis zum 26. Juli, vom 29. Juli bis 2. August sowie zwischen dem 5. und 9. August nehme das Fachpersonal vor Ort Kinder bereitwillig in seine Obhut.
 

Spaß und Spiel unter Aufsicht

Beaufsichtigt vom Fachpersonal dürften Kinder dort nach Lust und Laune herumtoben, planschen oder sich an Geschicklichkeitsspielen versuchen. Des Weiteren würden altersgerechte Bastel- und Sportprogramme die Auswahl an Beschäftigungsmöglichkeiten erweitern. Selbstverständlich fänden auch die Interessen der Kinder Beachtung und würden dementsprechend von den Betreuungspersonen spontan aufgenommen.
 

Kosten hängen vom Zeitpunkt, der Dauer und der Anzahl der Kinder ab

Wer an einer Teilnahme interessiert ist, kann sich die erforderlichen Anmeldeformulare entweder im städtischen Familien- und Kinderservicebüro in der Oldenburger Straße 9 abholen oder im Internet unter www.delmenhorst.de beschaffen. Zeit und Dauer der Unterbringung bestimmen den Umfang der Betreuungskosten. Falls sich mehrere Geschwister beteiligen, sind Ermäßigungen möglich.
Zusätzliche Informationen hält das Familien- und Kinderservicebüro unter (04221) 99-2900 oder per E-Mail an familienservicebuero@delmenhorst.de bereit. Letzte Gelegenheit zur Anmeldung ist am übernächsten Freitag, dem 28. Juni. Sollten Anmeldungen erst nach diesem Stichtag eingehen, können sie aus organisatorischen Gründen nicht mehr bearbeitet werden und erhalten somit keine Berücksichtigung.
 
Beispielbild: Kinder von berufstätigen Eltern können in den Sommerferien in der Städtischen Kindertagesstätte betreut werden.
Bildquelle: Fotolia

Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert