Junger Mann durch unerlaubten Feuerwerkskörper schwer verletzt – lauter Knall in der Delmenhorster Innenstadt
Ein 19-Jähriger hat sich am Freitag durch das Hantieren mit unerlaubten Feuerwerkskörpern schwere Verletzungen zugezogen. Darüber hinaus ist gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Aus der Delmenhorster Innenstadt war gegen 02:00 Uhr ein lauter Knall zu vernehmen, der auch im Gebäude der Polizei zu hören war. Umgehend alarmierte Besatzungen sahen noch einen offensichtlich hochmotorisierten Audi, der mit hoher Geschwindigkeit vom Bismarckplatz wegfuhr. Da damit eine mögliche Sprengung eines Geldautomaten im Raum stand, hat man sofort die Verfolgung des Pkws aufgenommen. Die Fahrt führte über die Oldenburger Straße in Richtung Autobahn 28, endete aber vor der Notaufnahme des Delmenhorster Krankenhauses.
Hilferuf vom Beifahrersitz
Auf dem Beifahrersitz befand sich ein 19-jähriger Delmenhorster, der laut um Hilfe rief. An seinem rechten Arm waren massive Verletzungen zu sehen, die eine sofortige medizinische Behandlung erforderlich machten. Fahrer des Pkws war ein 21-jähriger Bekannter des Verletzten. Er gab an, dass die Verletzungen auf dem Bismarckplatz entstanden waren. Hier hatte der 19-Jährige einen Knallkörper entzünden wollen, der bereits in seiner Hand explodierte. Entsprechende Beweismittel wurden auf dem Bismarckplatz gefunden. Gegen den schwer verletzten 19-jährigen leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei wiederholt auf die Gefahren hin, die durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern und insbesondere durch nicht zugelassene Knallkörper entstehen können. Illegale Feuerwerkskörper können:
- Knalltraumen, Tinnitus - Verbrennungen - Verlust von Gliedmaßen - Verätzungen der Augen, Haut und Atemwege - Atemnot und Lungenschädigungen
verursachen.
Grundsätzlich sollte:
- auf angebrachte CE-Zeichen geachtet werden. Feuerwerkskörper, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist und die keine Kennzeichnung (F1 oder F2) aufweisen, sollten nicht gezündet werden - auf das Verwenden von Feuerwerkskörpern mit optisch erkennbaren Mängeln verzichtet werden - auf ausreichend Platz beim Anzünden geachtet werden - ein Entzünden in der Hand unterbleiben
Bild oben: Symbolbild
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