Junge in Delmenhorst angeblich fast in einen Lieferwagen gezerrt – Polizei gibt „Entwarnung“ – Falschmeldung bei Social Media

In den sozialen Medien kursieren aktuell Gerüchte, nach denen versucht worden sein soll, ein Kind in Delmenhorst in einen Transporter zu zerren. Die Polizei widerspricht den Gerüchten und gibt „Entwarnung“.

Am Dienstagmorgen, 27. August 2024, gegen 08.40 Uhr, ist die Polizei Delmenhorst darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass ein neunjähriger Junge auf dem Weg zur Schule von einem Mann in einem weißen Lieferwagen mit blauen Streifen angesprochen worden ist. Der Junge hat verängstigt, aber gut reagiert und ist nach Hause gerannt.

Social Media-Post verändert die Aussage –

Verunsicherte Eltern gehen zur Polizei

Aufgrund dieses Vorfalls wurde ein Schreiben der Schule an die Eltern der entsprechenden Schulkinder verschickt, in dem der Sachverhalt noch mal geschildert wurde. Dieses offizielle und inhaltlich richtige Schreiben ist einerseits als Screenshot, andererseits aber auch als eigenes, abgewandeltes Posting in den sozialen Medien veröffentlicht worden, berichtet die Polizei. Demnach war darin nicht mehr die Rede von, „wurde angesprochen“, sondern „ein Mann hat versucht, den Jungen in einen blauen Transporter zu zerren“.

Diese Beiträge sind in vielen Gruppen – auch weit über die Grenzen von Delmenhorst hinaus – geteilt worden. Die Folge waren unzählige Anrufe und auch Besuche besorgter Eltern bei der Polizei.

Missverständnis zwischen Autofahrer und Kind

In der Zwischenzeit hat sich der Fahrer des Transporters bei der Polizei gemeldet. Er habe den Jungen nach einem Vorfall im Straßenverkehr tatsächlich angesprochen. Dabei habe er ihm aber lediglich eine Verkehrsregel erklären wollen und eine vermutlich zu scharfe Ansprache gewählt. Die eigentlich nett gemeinte Erklärung führte so zur Flucht des Jungen.

Polizei: Postings führen zu „fast schon hysterischer Dynamik“

Was die Polizei schon in der Vergangenheit geraten hat, wiederholt sie nun: Das Ansprechen eines Kindes stellt für sich alleine keine Straftat dar. Auch das Anbieten von Süßigkeiten oder Ähnlichem muss keine Vorbereitungshandlung für eine strafbare Handlung sein.

Wie im beschriebenen Fall sollte die Polizei frühzeitig informiert werden. Eine Veröffentlichung in den sozialen Medien ist dabei nicht hilfreich und führt – wie zu sehen ist – zu einer unkontrollierbaren, fast schon hysterischen Dynamik und letztendlich zu Verunsicherung, so die Polizei abschließend.

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