In der Fußgängerzone und rund um den Bahnhof ist Feuerwerk an Silvester verboten

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Die Möglichkeit, Feuerwerkskörper im Zeitraum vom morgigen Donnerstag, 31. Dezember, bis zum darauffolgenden Freitag, 1. Januar 2021, abzubrennen, ist in Delmenhorst eingeschränkt. Von der Stadtverwaltung wurde ein Feuerwerksverbot auf belebten öffentlichen Plätzen verhängt, um in Anbetracht der Corona-Pandemie gegen Menschenansammlungen vorzubeugen. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Polizei wurden im Rathaus gestern, 29. Dezember, Details genannt.
 
Aller Wahrscheinlichkeit nach wird die diesjährige Silvesternacht so ruhig wie seit zahlreichen Jahrzehnten nicht mehr. Sowohl Feuerwerkskörper als auch Pyrotechnik dürfen dieses Jahr nicht für das Silvesterfeuerwerk verkauft werden, wofür eigens vom Bund die Sprengstoff-Verordnung geändert wurde. Zusätzlich besteht an Silvester und Neujahr ein An- und Versammlungsverbot, sodass sich draußen keine größeren Gruppen als fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen dürfen.
 

Kein Anstoßen mit Nachbarn

Gültigkeit besitzt dieses Verbot auch im Falle des Zusammenkommens von Nachbarn unter freiem Himmel zum gemeinsamen Anstoßen auf das neue Jahr. Davon muss dieses Mal abgesehen werden. Für den Jahresübergang untersagt die Stadtverwaltung das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Flächen, damit Menschenansammlungen vermieden werden.
 

Auch in der Bahnhofstraße, am Busbahnhof und auf dem Rathausplatz sind Böller tabu

Aufgeführt werden die genauen Orte in einer Allgemeinverfügung. Betroffen sind die ganze Innenstadt, womit der als Fußgängerzone gekennzeichnete Bereich, inklusive des Rathausplatzes sowie der nicht zur Fußgängerzone gehörende Teil der Bahnhofstraße gemeint sind, das Gelände der Nordseite des Bahnhofs, von der Weberstraße bis zum Eingang, der Bahnhof selbst, seine Südseite zwischen dem Eingang und dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) sowie dessen gesamtes Gelände.
 

Bereits das Mitführen von Feuerwerkskörpern ist an mehreren Orten verboten

Zum Jahreswechsel ist es zwischen 21 und 7 Uhr ebenso nicht gestattet, Feuerwerkskörper an den genannten Stellen bei sich zu haben. Das Abhalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit ist gleichfalls nicht erlaubt. Seitens der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch wurden verstärkte Kontrollen und Präsenz an Silvester sowie Neujahr angekündigt.

Ihr steht dabei der Ordnungsdienst der Stadt Delmenhorst zur Seite. Polizei und Stadtverwaltung richten den Appell an die Bürger, Silvester zuhause zu bleiben und es sich in einem ganz kleinen Kreis gemütlich zu machen.
 
Beispielbild: Für die Innenstadt und den Bereich rings um den Bahnhof ordnete die Stadtverwaltung ein Feuerwerksverbot für Silvester und Neujahr an. Bildquelle: Adobe Stock

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