Im Fall der Seniorenresidenz Atrium wird ermittelt – Polizei und Staatsanwaltschaft gehen Verdacht nach

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Neben der Presse und den Medizinern befassen sich mittlerweile auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft mit den Vorfällen in der Seniorenresidenz Atrium in Wildeshausen. Von den Strafverfolgungsbehörden wurde Ermittlungen dazu aufgenommen. Es besteht der Verdacht, dass gegen die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verstoßen wurde. Weitere mögliche Straftaten werden ebenfalls geprüft.
 
Zuerst wurde letztes Wochenende bei einer Vielzahl von Bewohnern der Seniorenresidenz Atrium eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Seither stehen der Landkreis Oldenburg und die Strafverfolgungsbehörden in regem Austausch. Gestern, 2. April, wurden dann noch mehr Bewohner und Mitarbeiter positiv getestet, weshalb die als noch nicht infiziert eingestuften Bewohner von der Wildeshauser Pflegeeinrichtung nach Bookholzberg verlegt wurden.
 

Verdacht geht auf nicht eingehaltene Vorgaben zurück

Die Kreisverwaltung des Landkreises Oldenburg sah sich zu diesem Entschluss gezwungen, weil nicht alle Auflagen und Vorgaben von der Seniorenresidenz voll und ganz erfüllt wurden, wie sich bei einer Kontrolle herausstellte. Nun ermitteln die Staatsanwaltschaft Oldenburg und die Polizei Delmenhorst wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Vorschriften des IfSG und etwaiger anderer Straftaten.
 
Bild: Die Staatanwaltschaft Oldenburg und die Polizei Delmenhorst leiteten Ermittlungen zum Geschehen in der Seniorenresidenz Atrium in Wildeshausen ein. Bildquelle: NonstopNews

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