Hundesteuer wird in Delmenhorst nicht erhöht – soziale Komponente sogar gestärkt

Entgegen der bisherigen Planung für Anfang 2026 wird die Hundesteuer in Delmenhorst aufgrund des Widerstands im Ausschuss sowie von Hundebesitzerinnen und -besitzern nicht erhöht. Einen Antrag, der eine entsprechende Erhöhung vorsah, wurde abgelehnt. Angestrebt war eine Anhebung um etwas mehr als 20 Prozent. Die wurde nicht umgesetzt.

Die Steuersätze – auch künftig – betragen damit für den ersten Hunde 108,00 Euro, für den zweiten Hund 156,00 Euro sowie für jeden weiteren Hund 180,00 Euro. Bei „gefährlichen Hunden“ sind für den ersten Hund 600,00 Euro fällig, für den zweiten 870 Euro und für jeden weiteren Hund 990,00 Euro. Bis hierhin ändert sich also nichts.

Paragraph 7 als Steuererlass neu formuliert

Neu formuliert hingegen wurde der Paragraph 7 der Hundesteuersatzung, der sich nunmehr auf einen „Steuererlass aus Billigkeitsgründen“ bezieht. Darin heißt es: „Die Hundesteuer kann auf Antrag erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalles aus sozialen Gründen unbillig wäre. Der Steuerlass wird in der Regel für das Kalenderjahr gewährt.“

Soziale Komponente sogar gestärkt

Das bedeutet nicht weniger, als dass die Entscheidung über den eigentlich vorgelegten Antrag sogar hinausgeht. Forderte Murat Kalmis von der FDP darin anfangs noch eine Entlastung oder einen vollkommenen Erlass der Hundesteuer insbesondere für einkommensschwache Seniorinnen und Senioren, wurde diese Möglichkeit im Resultat des Beschlusses für alle finanziell schlecht gestellten Personengruppen unabhängig vom Lebensalter geschaffen.

Debatte nicht zum ersten Mal geführt

Das Interessante in diesem Kontext ist, dass es diese Diskussion nahezu identisch bereits im Jahr 2023 schon einmal gab, zumindest was die „nicht gefährlichen“ Hunde anbelangt. Auch damals wurde mehrheitlich beschlossen, die Hundesteuersatzung grundsätzlich in der alten Fassung bestehen zu lassen, obschon einige Ausschussmitglieder dagegen votierten. Einigkeit herrschte in 2023, die Steuer für „gefährliche“ Hunden spürbar anzuheben. In der aktuellen Verhandlungs- und Abstimmungsrunde wurde auch die nicht angetastet.

Empathie statt marginaler Haushaltskonsolidierung

Die Initiatoren im Ausschuss sind der Meinung, eine Steueranhebung stelle für viele finanziell schlecht gestellte Hundehalterinnen und Hundehalter eine soziale Härte dar. Erst recht, da der „beste Freund des Menschen“ bei den allermeisten ein echtes Familienmitglied ist, für zahlreiche sogar der einzige soziale Kontakt. Eine derart emotionale Bindung dürfe schon aus sozialer Sicht und Empathie nicht finanziell belastet werden.

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