Hund noch nicht angemeldet? Seit 1. Juli gilt die Registrierungspflicht
Seit dem 1. Juli 2013 müssen Hunde in Niedersachsen, die älter als sechs Monate sind, im zentralen Hunderegister Niedersachsen registriert sein. Gespeichert werden Angaben zum Hund, wie Rasse, Alter, Geschlecht und Kennnummer sowie die Anschrift des Halters.
Die Anmeldung beim Hunderegister kann per Post, Telefon oder online direkt beim Hunderegister Niedersachsen in Oldenburg erfolgen. Bei der Stadt Delmenhorst kann diese Anmeldung nicht vorgenommen werden.
Eine bereits erfolgte Meldung in anderen Registern, wie zum Beispiel TASSO, gilt nicht als Registrierung im Zentralregister. Die Registrierung im Hunderegister ersetzt auch nicht die gesonderte Anmeldung des Hundes im Wohnort.
Und so geht’s:
Für die Registrierung wird die Transpondernummer (Kennnummer) des Transponders/Chips, den das Tier gemäß Chip-Pflicht in der Tierärztlichen Praxis erhalten hat, benötigt. Sie wird beim Einsetzen eines Transponders (Chips) durch Tierärzte erteilt. Die Kennnummer ist aufzubewahren und für die Registeranmeldung zur Verfügung zu halten.
Eine Tätowiernummer genügt nicht und entspricht auch nicht den gesetzlichen Anforderungen, da jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, über einen implantierten Transponder verfügen muss.
Es können auch die Kennnummern von Transpondern angegeben werden, die vor der gesetzlichen Chip-Pflicht in 2011 implantiert wurden. Weitere Infos gibt es auf der Internetseite der Stadt Delmenhorst.
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