Hinweise der Polizei zu Halloween – Streiche können Konsequenzen nach sich ziehen

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In der Nacht von Mittwoch, 31. Oktober, zu Donnerstag, 1. November, findet auch dieses mal Halloween statt. Für das schaurig-schöne Fest gibt die Polizei einige Hinweise zur Vorbeugung von Straftaten.
 
Kinder, die sich als Gespenster oder Hexen verkleiden, ziehen von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Wer nichts geben will oder kann, dem droht ein Streich gespielt zu werden. Zum Beispiel könnte der Briefkasten mit Konfetti gefüllt werden. Alternativ könnte die Mülltonne entweder mit Toilettenpapier oder Luftschlangen eingewickelt werden. Solche Streiche sind harmlos, andere dagegen können strafrechtliche Folgen haben. Eltern sollten mit ihren Kindern darüber sprechen.
 

Warnung vor Straftaten

Sollte jemand etwa einen Briefkasten in Brand setzten, dann begeht diese Person eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Sprayfarbe verschönert, muss mit einer Strafe rechnen. Wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden, die der öffentlichen Nutzung dienen, liegt sogar eine gemeinschädliche Sachbeschädigung vor. Das ist beispielsweise bei Parkbänken oder zerkratzten Scheiben in Zügen und Straßenbahnen der Fall.
 

Strafmaß reicht bis zu drei Jahren Haft

Diese Taten werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Insbesondere Streiche, bei denen die Möglichkeit besteht, dass Menschen zu Schaden kommen könnten, sollten absolut tabu sein. Ansonsten wünscht die Polizei allen viel Spaß beim Feiern und Sammeln von Süßigkeiten.
 
Symbolbild: Die Polizei weist für Halloween darauf hin, dass einige Streiche strafrechtlich verfolgt werden können.

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