Henning Suhrkamp akzeptiert erstinstanzliches Urteil in Sachen Kinder-und Jugendpornografie, doch beteuert weiterhin seine Unschuld

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Am heutigen 12. November 2015 fand der zweite Verhandlungstag im Berufungsverfahren im Fall Henning Suhrkamp vor dem Landgericht Oldenburg wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften statt. Am Ende zog Henning Suhrkamp seine Berufung zurück und akzeptierte das erstinstanzliche Urteil, eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro. Auch die Staatsanwaltschaft nahm ihrerseits ihre Berufung zurück. Somit ist das Urteil des Amtsgerichts Delmenhorst nun rechtskräftig. Henning Suhrkamp beteuert weiterhin seine Unschuld.
 
Heute wurde es technisch im Gerichtssaal. Ein Polizeisachverständiger referierte auf Nachfrage des Gerichts über die Speicherung von sogenannten Browser-Cache-Dateien, temporäre Dateien, wie etwa Bilder, die beim Betrachten von Seiten gespeichert werden, um die Ladezeit beim wiederholten Aufruf einer Seite zu verkürzen. Es ging um Fragen wie, ob man nachträglich auf solche Dateien zugreifen kann und ob man sie sich nachträglich bewusst anschauen könne.
 

Damoklesschwert Cache-Dateien

Nachdem die Staatsanwältin darauf aufmerksam machte, dass Henning Suhrkamp durch das sich womögliche Verschaffen von kinder- und Jugendporno-Material, was die Cache-Dateien auf seinem Laptop nahelegten, weitere strafrechtliche Konsequenzen in Form einer zusätzlichen Anklage drohen könnten, und auch die Richterin die Verteidigung noch einmal fragte, ob das erstinstanzliche Urteil für Suhrkamp womöglich nicht doch gar so schlecht sei, gab es eine dreißigminütige Beratungspause.
 

Staatsanwältin schaltet sich ein

Direkt vor der Pause hatte sich die Staatsanwältin noch kurz in eine Aussage Suhrkamps eingeklinkt. Die Vorhaltung, dass bei ihm ein Aufkleber mit der Aussage „I love Jungens“ gefunden worden sei, hatte Suhrkamp durch die Aussage zu entkräften versucht, dass er auch Tiere liebe. Worauf die Staatsanwältin leicht gereizt entgegnete, dass ja auch tierpornografisches Material sichergestellt worden sei. Dies sei aber nicht strafbar, weil nur dessen Verbreitung strafrechtlich relevant sei.
 

“Habe mir nichts vorzuwerfen“

Nach der Pause gab Henning Suhrkamp eine persönliche Erklärung ab. Weder die belastenden Cache-Dateien noch die gefundenen Bilder stammten seiner Aussage nach von ihm. Er habe die Hoffnung gehabt, dass die Staatsanwaltschaft dies im Laufe des Verfahrens herausfinden werde. Doch dies sei nicht geschehen. „Ich muss betonen, dass ich es nicht war. Ich bin unschuldig und habe mir nichts vorzuwerfen“, betonte Suhrkamp heute. Die letzten Wochen und Monate seien sehr anstrengend gewesen, nicht nur für ihn, sondern auch für sein Umfeld, sagte er. „Ich hatte gehofft, dass meine Unschuld bewiesen wird.“
 
Der Beklagte trägt die Kosten seiner Berufung, die Staatsanwaltschaft die Kosten ihrer Berufung. Suhrkamp wolle die Kosten nicht weiter in die Höhe treiben, sondern stattdessen die Notbremse ziehen. Ob die angesprochenen Cache-Dateien noch zu weiteren strafrechtlichen Konsequenzen führen werden, vermochte die Staatsanwältin nach dem Prozess nicht zu sagen. Das müsse erst geprüft werden.
 

Noch unklar, was mit dem Ratsmandat passiert

Henning Suhrkamp wollte sich auf Nachfrage nach der Verhandlung noch nicht dazu äußern, ob er sein Mandat im Delmenhorster Stadtrat behalten wird.
 
Bild: Archivbild aus der Verhandlung in der ersten Instanz
 

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