Hasporter Damm: Missbrauch einer Bediensteten der JVA Lingen während begleiteten Ausgangs in Delmenhorst – 27-jähriger Täter begeht Suizid
Am 16.10.2017 wurde einem 27-jährigen Strafgefangenen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lingen Ausgang in Begleitung einer Mitarbeiterin in sein familiäres Umfeld gewährt. Diesen Ausgang nutzte der Gefangene nach Angaben des Niedersächsischen Justizministeriums jedoch, um die Mitarbeiterin in seine Gewalt zu bringen und zu missbrauchen. Der Gefangene begang nach der Tat Selbstmord. Die Tat ereignete sich am Hasporter Damm in Delmenhorst.
Nach Angaben des Ministeriums erhalte die geschädigte Mitarbeiterin die bestmögliche medizinische und psychologische Betreuung. Die mittelbar betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JVA Lingen werden durch das Kriseninterventionsteam des niedersächsischen Justizvollzugs betreut.
Prognoseentscheidung als Grundlage
Die Entscheidung über die gewährte Vollzugslockerung beruht auf einer Prognoseentscheidung der JVA. Dabei habe die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des niedersächsischen Justizvollzugs sowie der Bevölkerung oberste Priorität. Der Vorgang wird gegenwärtig im Niedersächsischen Justizministerium geprüft. Bislang seien Regelverstöße oder fachliche Fehler nicht zu erkennen.
Zu sechs Jahren Haft verurteilt
Der Gefangene ist wegen sexueller Nötigung in Spanien zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt worden. Strafende wäre der 23.08.2018 gewesen. Die Strafvollstreckung erfolgte seit Juli 2014 in Deutschland. Der Gefangene war erstmals in Haft und nicht vorbestraft. Im Mai 2015 wurde der Gefangene in das Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter (BPS) aufgenommen. Hier absolvierte er bis Februar 2017 alle erforderlichen Behandlungsmodule.
50 Ausgänge absolviert
Laut einer Pressemeldung der Polizei Delmenhorst zu der Tat ist der Mann 27 Jahre alt und hat sich durch Erhängen getötet. Der Gefangene hatte nach Angabe des Justizministeriums in der Vergangenheit insgesamt 50 begleitete Ausgänge beanstandungsfrei absolviert.
Hintergründe zu begleiteten Ausgängen
Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums stellen begleitete Ausgänge für Strafgefangene in der Regel die erste spürbar „gelockerte“ Vollzugsöffnung dar und sind unter Berücksichtigung des Einzelfalles Bestandteil der Behandlung der Gefangenen. Lockerungen des Vollzuges dürfen nur angeordnet werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass die oder der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entzieht oder die Lockerungen zu Straftaten missbrauchen wird.
Im Gegensatz zu Ausführungen, bei der die Begleitung durch Vollzugsbedienstete zur Vermeidung von Flucht und Missbrauch erfolgt, dient sie bei Ausgängen zuvorderst der Unterstützung der Gefangenen.
Beobachtungen und umfangreiches Prüfungsverfahren
Zudem können die Beobachtungen der Begleitpersonen für die künftige Gestaltung von Vollzugslockerungen und für die weitere Vollzugs- und Behandlungsgestaltung von Bedeutung sein.
Der Gewährung von Lockerungen des Vollzuges geht ein umfangreiches Prüfungsverfahren voraus. Unter anderem bei Gefangenen, die – wie in diesem Fall – wegen Gewalt- oder Sexualdelikten verurteilt worden sind, umfasst dieses Prüfungsverfahren zudem eine psychologische und/oder psychiatrische Begutachtung.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!
Da kommt Jemand 50 Ausgänge,betreut auf Kosten der Steuerzahler wohl gemerkt und dann auch noch eine Betreuerin unglaublich was für Rechte solchen Kriminellen eingeräumt wird. Schließt solche Leute weg, anstatt dort so viel Geld hinterher zu schmeißen en. Mein Mitgefühl gehört der Beamtin