Handel mit gefälschten Markenprodukten: Geschädigter bittet Polizei Delmenhorst um Hilfe

Nachdem ein Mann aus dem Ammerland beim Kauf eines Markenhandys betrogen worden war, bestellte er beim selben Händler ein weiteres Produkt und vereinbarte eine persönliche Übergabe am Delmenhorster Bahnhof – im Schlepptau hatte er dieses Mal allerdings die Polizei.

Am 2. Februar erschien ein 31-jähriger Mann aus dem Ammerland bei der Polizei in Delmenhorst und gab dort an, betrogen worden zu sein: Im Internet habe er ein teures Markenhandy gekauft. Bei der persönlichen Übergabe sei ihm der Artikel auch in der originalen Verpackung überreicht worden. Letztendlich habe die Verpackung jedoch nur eine Fälschung des bestellten Handys enthalten. Dadurch sei ihm ein Schaden von 1.000 Euro entstanden.

Das wollte der 31-Jährige allerdings nicht einfach so tatenlos hinnehmen. So war der Gang zur Polizei nicht einfach nur dafür gedacht, den Betrug zu melden. Stattdessen teilte der Mann der Polizei mit, dass er beim selben Anbieter ein weiteres Produkt bestellt und eine persönliche Übergabe am Delmenhorster Bahnhof vereinbart habe.

Verdacht des Betrugs und des Verstoßes gegen das Markengesetz

Zum Treffpunkt begab sich der Geschädigte dann mit Beamten der Polizei, die sich zunächst im Hintergrund hielten. Nachdem die Übergabe vollzogen war, nahmen sie den Verkäufer an Ort und Stelle vorläufig fest. Der 18-jährige Mann aus Stuhr hatte erneut ein gefälschtes Produkt übergeben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg ordnete eine Richterin die Beschlagnahme des gefälschten Handys und zweier weiterer, echter Mobiltelefone, an. Ferner erließ sie einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Tatverdächtigen. Hierbei fanden die Beamten ein weiteres Falsifikat.

Im Rahmen der Ermittlungen ergab sich zudem der Verdacht, dass ein 22-jähriger Mann aus Delmenhorst in den Handel mit den gefälschten Markenprodukten verwickelt gewesen sein könnte. Auch für seine Wohnung wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg ein Durchsuchungsbeschluss erlassen. Bei der Umsetzung fanden die Beamten jedoch keine weiteren Fälschungen.

Gegen beide Männer wird nun wegen des Verdachts des Betrugs und des Verstoßes gegen das Markengesetz ermittelt.

Polizei Delmenhorst rät zu gesunder Skepsis

In diesem Zusammenhang mit dem Vorfall rät die Polizei erneut zu gesunder Skepsis: „Wenn stark nachgefragte Produkte zu besonders günstigen Konditionen angeboten werden, ist Vorsicht geboten. Bei nur leisem Zweifel sollte besser Abstand vom Geschäft genommen und zunächst das Gespräch mit Vertrauenspersonen gesucht werden.“

Weitere Informationen zum Schutz vor Betrug gibt es hier.

 

Bild oben: Am 2. Februar begab sich der Geschädigte zur Polizei in Delmenhorst.

 

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