Nach Festnahme: Haftbefehl gegen 21-jährigen, mutmaßlichen Geldautomatensprenger

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Am Donnerstag,  23.März 2023, hatten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta einen mutmaßlichen Geldautomatensprenger vorläufig festgenommen.  Am Freitag wurde gegen den 21-jährigen Mann Haftbefehl erlassen .

Der Tatverdächtige wurde am Freitagvormittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Osnabrück vorgeführt. Der Haftrichter erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück einen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen.

Straftatbestand „Vorbereitung eines Explosionsverbrechens“

Wie die Polizei berichtet, erbrachten die Ermittlungen ausreichende Hinweise dafür, dass der 21-jährige Festgenommene einer der Fahrzeuginsassen des am Montag sichergestellten Fahrzeugs gewesen ist. Gegen den Beschuldigten besteht aufgrund des aktuellen Ermittlungsstands ein dringender Verdacht der Beteiligung an den Straftatbeständen „Verabredung zu einem Verbrechen“ und „Vorbereitung eines Explosionsverbrechens“.

Ob der Festgenommene und seine noch flüchtigen Mittäter am Montag auf dem Weg zu einer Tat oder nach einer bereits durchgeführten Sprengung auf der Flucht waren, müssen weitere Ermittlungen der zuständigen Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg und der Zentralstelle der Staatsanwaltschaft Osnabrück ergeben.

Darüber hinaus werden routinemäßig regionale und überregionale Zusammenhänge mit zurückliegenden Geldautomatensprengungen geprüft.

Aus ermittlungstaktischen Gründen gibt die Polizei vorerst keine näheren Einzelheiten bekannt.

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