Gericht sieht keine fahrlässige Tötung: Prozess gegen Oldenburger Polizisten nach Todesfall unwahrscheinlich

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Eine schwere Entscheidung musste das Landgericht Oldenburg letzten Freitag, 20. Juli, treffen: Ob zwei Oldenburger Polizisten nach dem Tod eines Iraners wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden. Wie das Gericht heute mitteilte, sieht dessen 1. Große Strafkammer dafür keinen Grund. Somit wird es wahrscheinlich keinen Prozess gegen die Beamten geben.
 
Am 19. November letzten Jahres war ein 23-jähriger Iraner in einem Oldenburger Lokal mit einem Hausverbot belegt worden. Daraufhin begab er sich zur Polizeiwache in der Wallstraße. Dort bat er die Beamten, ihm zu helfen, wieder ins Lokal eingelassen zu werden.
 

Mann stört Polizeibetrieb

Die Polizei wies seine Bitte zurück. Darauf fing der Mann an, weitere Beamte anzusprechen, per Telefon den Notruf zu wählen und von außen an die Scheiben der Wache zu schlagen. Kurz nach einem Platzverweis kam er wieder zur Wache und wiederholte seine Bitte. Zwei Polizisten im Alter von 23 und 24 Jahren sollten ihn daraufhin zu seiner Wohnung fahren. Sie brachten den Mann bis auf einen Kilometer an dessen Wohnanschrift. Dort entließen sie ihm aus ihrem Wagen und sagten, dass er stadteinwärts gehen müsse.
 
Stattdessen ging der Mann aber eine Dreiviertelstunde stadtauswärts in Richtung Rastede. Zeitweise nutzte er dafür die Fahrbahn. Gegen 7.15 Uhr wurde er dabei vom einen Auto erfasst und verstarb kurz darauf an seinen Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Polizisten vor, dass sie den möglichen tödlichen Verlauf ihrer Handlung hätten erkennen und vermeiden können.
 

Strafkammer sieht keinen Tatverdacht

Die 1. Große Strafkammer sah hingegen keinen hinreichenden Tatverdacht gegen die Beamten vorliegen. Das der Getötete sich zum Zeitpunkt, als er den Streifenwagen verließ, in einer hilflosen Lage befunden habe, stehe nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit fest.
 
Besonders konnte nicht festgestellt werden, ob er wegen einem Alkoholrausch oder anderen Umständen die Gefahren des Straßenverkehrs nicht mehr richtig habe einschätzen können. Daran ändre auch sein Promillewert von 1,5 nichts. Vor dem Unfall habe er sich noch gut verständigen können und sicher gestanden. Gegen die Entscheidung des Landgerichts kann die Staatsanwaltschaft noch Beschwerde einlegen.
 
Symbolbild: Das Landgericht Oldenburg sieht keine fahrlässige Tötung in Fall eines verstorbenen Iraners gegen zwei Polizisten vorliegen.
 

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