Gericht erlaubt Silvester-Vorschießen – Lärmbelästigung Sonntag möglich
Die Stadt ist mit ihrem Verbot gegen einen Delmenhorster Pyrotechniker, der für diesen Sonntag, 3. Dezember, ein Silvester-Vorschießen plant, vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg gescheitert. Das Gericht gab einer Klage des betroffenen Pyrotechnikers stand. Dieser darf nun die Veranstaltung wie geplant ab 18 Uhr durchführen.
Der Pyrotechniker hatte angekündigt, auf einer Wiese hinter einem Supermarkt in Annenheide ein Feuerwerk noch vor Silvester auszurichten, um so Raketen zu präsentieren, die er selbst verkauft. Dies hatte die Stadt ihm untersagt. Die Lärm- und Geruchsbelästigungen könnten nach ihrer Auffassung den Bürgern besonders in der Adventszeit nicht zugemutet werden. „Zudem lehnt der überwiegende Teil der Öffentlichkeit solche Feuerwerke ab“, schreibt Stadtsprecher Timo Frers. Dagegen stünde nur das Verkaufsinteresse des Technikers.
Gericht sieht keine Grundlage für Verbot
Der Argumentation der Stadt folgte das Verwaltungsgericht Oldenburg nicht. Ein Verbot des Feuerwerks am Sonntag sei weder durch das Niedersächsische Feiertagsgesetz noch das Bundesimmissionsschutzgesetz gedeckt. Darüber hinaus sehe in diesem Fall auch das Sprengstoffrecht keine Verbotsmöglichkeit vor. Gleiches gelte für das Niedersächsische Sicherheits- und Ordnungsgesetz.
Symbolbild: Das für Sonntag geplante Sylvester-Vorschießen findet statt. Das entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg.
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