Geflügelpest in Hude amtlich festgestellt
Am 27. Dezember 2016 ist in der Gemeinde Hude die Geflügelpest in einem Betrieb amtlich festgestellt worden. Nach einem Fall in Dötlingen an Heiligabend ist dies nun der zweite Fall innerhalb kurzer Zeit im Landkreis Oldenburg.
Nach Angaben des niedersächsichen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist ein geschlossener Stall mit etwa 22.300 Mastputen in Hude betroffen. Die männlichen und weiblichen Tiere im Alter von 16 Wochen werden getötet.
Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat am heutigen 27.12. 2016 die hochpathogene Form des Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag war es in dem Bestand zu einer erhöhten Sterblichkeit gekommen.
Der Landkreis Oldenburg hat für das Gebiet der Gemeinde Hude ab dem 27.12.2016, 12 Uhr für 72 Stunden ein Stand-Still angeordnet. Dort befinden sich 112 landwirtschaftliche Betriebe mit rund 450.000 Stück Geflügel. In dieser Zone ist jegliches Verbringen von Geflügel, Geflügelprodukten oder tierischen Nebenprodukten von Geflügel verboten. Die Bestände im Radius von einem Kilometer um den Betrieb werden nun ebenfalls auf das Vogelgrippevirus hin beprobt, wie das Ministerium weiter mitteilt.
Der Landkreis wird zudem einen Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb einrichten. Zugleich wird neben dem bestehenden Beobachtungsgebiet um den Betrieb in Dötlingen ein weiteres im Radius von zehn Kilometern um den Betrieb in Hude eingerichtet. In beiden Gebieten zusammen befinden sich nach Angaben des Landkreises rund 890 Geflügelhaltungen mit etwa 6,7 Millionen Stück Geflügel.
Minister ermahnt zur Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer wiederholte angesichts der aktuell steigenden Zahl an Vogelgrippefällen im Weser-Ems-Gebiet seinen dringenden Appell an die Tierhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Dazu gehört etwa das Tragen von „stalleigener“ Schutzkleidung und Kopfbedeckung durch die Beschäftigten, das Desinfizieren von Schuhen beim Betreten der Ställe sowie das sichere Lagern von Futter und Einstreu.
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