Geflügelpest: Delmenhorst teilweise Überwachungszone

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Nach einem Ausbruch der Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Oldenburg wurde der Betrieb, in dem das hochansteckende Virus HPAI nachgewiesen wurde, bereits geräumt.

Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden derzeit weitreichende Untersuchungen von Tieren weiterer Bestände statt. In einem Umkreis von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Restriktionszone eingerichtet. Dort gelten für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen. Auch rund 59 Geflügelhaltungen mit etwa 1.060 Tieren auf dem Gebiet der Stadt Delmenhorst unterliegen der amtlichen Beobachtung – es gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Geflügeltransporte in diesem Bereich sind verboten. Zum Schutz der Bestände sind alle Delmenhorster Geflügelhalter in der Überwachungszone bis auf Weiteres verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.

Hochansteckendes Influenzavirus

Unter Geflügelpest beziehungsweise Vogelgrippe ist die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs HPAI zu verstehen. Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren. Da Influenza-Viren sehr leicht übertragbar sind, müssen bei Ausbruch alle empfindlichen Geflügelbestände im gefährdeten Bezirk umgehend aufgestallt werden, um jeglichen Kontakt vor allem zu Wildvögeln zu unterbinden. Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet.

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