Für Reiserückkehrer gibt es ein Online-Formular – Nach Aufenthalt in Risikogebiet gilt Meldepflicht

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Damit es Rückkehrer aus internationalen Corona-Risikogebieten einfacher haben, der bestehenden Meldepflicht an den Fachdienst Gesundheit nachzukommen, wird von der Stadtverwaltung ein Online-Formular zur Verfügung gestellt. Es wurde bereits am vergangenen Freitag, 9. Oktober, ins Internet gestellt. Angegeben werden müssen darin unter anderem der Name, die Anschrift sowie die Kontakt- und Reisedaten betreffender Personen.
 
Mithilfe des Online-Formulars lassen sich darüber hinaus auch Reiseunterlagen und ein möglicherweise schon vorliegendes negatives Testergebnis hochladen. Wer davon Gebrauch machen möchte, findet es auf www.delmenhorst.de/coronavirus-informationen-reisende. Einreisende aus einem vom Robert Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen internationalen Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) sind in Niedersachsen zu zwei Dingen aufgefordert.
 

Corona-Test ist innerhalb von zehn Tagen kostenlos durchzuführen

Sie müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben und das für sie verantwortliche Gesundheitsamt über ihre Einreise in Kenntnis setzen. Gleiches gilt für Personen, die einreisen und sich während der vergangenen zwei Wochen vor der Einreise in einem dieser Risikogebiete befanden.

Obligatorisch ist es für Rückreisende aus internationalen Risikogebieten des Weiteren, sich binnen zehn Tagen nach der Ankunft einem Corona-Test zu unterziehen. Solange erfolgt ein Test gratis.
Ausgenommen sind davon Reiserückkehrer, die ein negatives Testergebnis vorzeigen können oder sich über einem kürzeren Zeitraum als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufhielten und frei von Symptomen sind. Für sie entfallen sowohl die Quarantäne- als auch die erneute Testpflicht.
 

Ausnahmen sind an Bedingungen geknüpft

Vorausgesetzt wird, dass der vor der Einreise im Ausland durchgeführte Corona-Test vor weniger als 48 Stunden stattfand und das ärztliche Zeugnis auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde. Unabhängig davon hat die Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausnahmslos Gültigkeit. Zusätzliche Ausnahmen werden laut aktueller Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html) nach Paragraf 17, Absatz 5, für Personen systemrelevanter Berufsgruppen gewährt.
 
Beispielbild: Wer aus Corona-Risikogebieten zurückkommt, kann sich seit kurzem über ein Online-Formular leichter an das Gesundheitsamt im Fachdienst Gesundheit wenden. Bildquelle: Fotolia

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